Christkind und Wichtel mit Arbeitserlaubnis
16.12.2025, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Landesdirektion ermöglicht Theateraufführungen und Chorkonzerte von Kindern in der Adventszeit
»Viele Kinder in Sachsen wirken in der Adventszeit an weihnachtlichen Theater- und Musikaufführungen mit. Dafür hat die Landesdirektion Sachsen Anträge auf Arbeitserlaubnisse für Kinder genehmigt«, teilte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. Bei den traditionellen Veranstaltungen übernehmen sie oft besondere Rollen, zum Beispiel als »Weihnachtsengel« auf Weihnachtsmärkten. Viele treten auch in Musicals oder bei Aufführungen von Weihnachtsmärchen auf. In dieser Zeit muss die Landesdirektion zügig Entscheidungen treffen, da es durch Erkrankungen der Kinder zu Nachbesetzungen kommen kann. »Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich mit ganzem Herzen ein, um leuchtende Kinderaugen zu ermöglichen. Mit dieser Aufgabe leisten wir einen wertvollen Beitrag zur weihnachtlichen Brauchtumspflege«, betonte Bélafi und ergänzte: »Für das gesamte Jahr 2025 hat die Landesdirektion rund 150 Anträge auf Arbeitserlaubnisse für etwa 1.500 Kinder abgeschlossen.« Die Anträge betreffen auch außerhalb von Weihnachten Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Werbeveranstaltungen, Aufnahmen im Hörfunk und Fernsehen sowie Ton-, Film- und Fotoaufnahmen. Der Umfang und der Zeitpunkt der Mitwirkung hängen vom Alter und von der Art der Veranstaltung ab.
Bei dem Verfahren zur Arbeitserlaubnis für Kinder muss die Landesdirektion Sachsen folgende Voraussetzungen prüfen: Die Personensorgeberechtigten müssen schriftlich in die Beschäftigung eingewilligt haben; es liegt eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vor; zudem ist eine schulische Erklärung notwendig, dass die schulische Entwicklung nicht gefährdet ist. Es müssen alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für das Kind getroffen und seine Betreuung und Beaufsichtigung während der Beschäftigung sichergestellt sein. Nach Beendigung der Beschäftigung muss eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 14 Stunden eingehalten werden.
Der Antrag und weitere Informationen können digital abgerufen werden unter: