Geflügelpest: Gesamter Bestand an Legehennen in Betrieb im Landkreis Meißen muss getötet werden
18.12.2025, 16:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Verlust des Bestandes ist enorm bitter für den Betrieb«
Wegen des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) in mehreren Untereinheiten eines Geflügelbetriebs in der Gemeinde Ebersbach nahe Radeburg wurde entschieden, den gesamten Tierbestand zu töten. Zu dieser Entscheidung kam das Veterinäramt des Landkreises Meißen nach einer ausführlichen Risikobewertung. Aufgrund der Tragweite der Entscheidung unterstützten das angeforderte Epi-Team des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und das Landestierseuchenbekämpfungszentrum (LTBZ) bei der Risikobewertung. Auch der Tierhalter war eng in die Abstimmung eingebunden. Nachdem Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA) und Friedrich-Löffler-Institut HPAI-Ausbrüche bei zunächst rund 80.000 Legehennen und dann noch einmal rund 40.000 Legehennen bestätigt hatten, wurde nun ein weiterer Ausbruch in einem dritten Stall festgestellt. Damit ist nun keine Ausnahme vom im EU-Tiergesundheitsrecht vorgeschriebenen Tötungsgebot mehr möglich. Insgesamt rund 310.000 weitere Tiere müssen nun getötet werden. Keulung, Reinigung und Desinfektion werden durch einen vom Sozialministerium vertraglich gebundenen Dienstleister erbracht. Neben den Ausbrüchen in dem Geflügelbetrieb in Ebersbach hatte es bereits im November einen Ausbruch bei 8000 Puten in einem Betrieb ebenfalls im Landkreis Meißen gegeben. Am 11. Dezember war das HPAI-Virus in einer Gänsezucht im Landkreis Leipzig festgestellt worden. Davon waren 6500 Tiere betroffen. Im Zoo Leipzig mussten nach der Erkrankung eines Graukopfpelikans an der Vogelgrippe weitere sieben Pelikane getötet werden. Zudem wurde bei rund 30 verendeten Wildvögeln in ganz Sachsen die Tierseuche festgestellt.
Wegen des Ausbruchs in Ebersbach hat das Landratsamt Meißen mittels Allgemeinverfügungen eine Schutz- und Überwachungszone ausgewiesen. Diese reicht bis in den Landkreis Bautzen und die Stadt Dresden. Die Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis Meißen für Geflügel über 50 Tiere sowie das Verbot von Geflügelausstellungen und - märkten bleiben bestehen. Auch für kleinere Geflügelhaltungen wird die Aufstallung empfohlen: https://shorturl.at/IKK5y.
Staatsministerin Petra Köpping erklärt: »Dieser erneute Ausbruch und die notwendigen Maßnahmen sind sehr bitter für die Menschen und Tiere in dem Geflügelbetrieb im Landkreis Meißen. Ich kann die Trauer nachempfinden und verstehen. Es ist der größte Legehennenbetrieb in Sachsen und einer der größten in ganz Deutschland. Trotz Einhaltung strengster Hygienemaßnahmen konnte der Ausbruch nicht verhindert werden. Obwohl die Tiere in einzelnen Einheiten in verschiedenen Ställen untergebracht sind, breitete sich die Krankheit weiter aus. Das zeigt, wie tückisch das Virus und wie groß das Risiko einer Weiterverbreitung sind. Die Fachleute haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, den gesamten Bestand zu töten. Es gibt aus tierseuchenrechtlicher Sicht jedoch keine Alternative dazu. Auch wenn über die Tierseuchenkasse Sachsen Entschädigungen für den Verlust der Tiere gezahlt werden, bleibt der Verlust groß. Denn der Betrieb steht vor einem nahezu kompletten Neuanfang.«
Geflügelhalter sind gesetzlich verpflichtet, die Grundregeln der Biosicherheit einzuhalten. Dazu gehört auch die Anzeigepflicht der Geflügelhaltung (auch Kleinsthaltungen!) und das Hinzuziehen eines Tierarztes bei unklaren Krankheits- und Todesfällen im Bestand.
Hintergrund
Bei der Geflügelpest (HPAI) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. HPAI ist eine Zoonose. Es wird vereinzelt auch die Übertragung des HPAI-Virus auf Säugetiere und den Menschen nach sehr engem Kontakt mit erkrankten Vögeln nachgewiesen.
Mit der Neuregelung des Tiergesundheitsrecht in der EU im Jahr 2021 (VO (EG) 2016/429) wurde der Stellenwert von Biosicherheit grundlegend europaweit erhöht. Zudem wurden die Pflichten des Tierhalters auch in seuchenfreien Zeiten noch einmal ergänzt. Tierhalter sind nach aktuellem EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet:
- Wissen über Gesundheit der Tiere, Biosicherheit und gute landwirtschaftliche Praxis zu besitzen
- Tiergesundheitswissen (Seuchen, Biosicherheit, Tierwohl, Tierarzneimittelresistenzen) zu erwerben und damit
- mehr Vorbeugung, bessere Biosicherheit (besserer Tiergesundheitsstatus, weniger Tierarzneimitteleinsatz) umzusetzen.
Im Ausbruchsfall werden konkretisierende Regelungen, wie Aufstallungsgebote, Verbringungsverbote, Überwachungspflichten in der gelten Allgemeinverfügung des betroffenen Landkreises veröffentlicht.
Mit Informationsmaterial zur Aufklärung vor den Gefahren der Geflügelpest wendet sich das Sozialministerium an Öffentlichkeit und Geflügelhalter. Plakate und CityCards zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind in der Publikationsdatenbank der Staatsregierung gelistet und beim zugehörigen Broschürenversand bestellbar. Ein Tierseuchen-Infobrief informiert regelmäßig über aktuellen Stand unter anderem der Geflügelpest und Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung.