Staatsminister von Breitenbuch spricht im Bundesrat zur EU-Entwaldungsverordnung: »Beharrlichkeit zahlt sich aus«
19.12.2025, 13:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
In der Sitzung des Bundesrates am Freitag (19.12.) hat sich Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch für eine zielgerichtete Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ausgesprochen. In seiner Rede begrüßte er die kürzlich beschlossene Verschiebung und Änderung der Verordnung als wichtigen Schritt hin zu mehr Effizienz und Praxisnähe.
Umweltminister von Breitenbuch betonte, dass der Schutz der Wälder ein zentrales Anliegen bleibe, die Wirksamkeit der EUDR jedoch maßgeblich davon abhänge, wie passgenau und bürokratiearm sie ausgestaltet werde. Gerade in Ländern wie Deutschland, in denen durch Bundes- und Landeswaldgesetze bereits ein hohes Schutzniveau bestehe, dürfe zusätzlicher Verwaltungsaufwand nicht ohne erkennbaren Nutzen entstehen.
»Ohne die nun erfolgten Änderungen wäre weniger der Wald als vielmehr die Bürokratie in den Himmel gewachsen. Nun zeigt die EU, dass sie die Zeichen der Zeit versteht und den Kurs pragmatischer gestaltet«, erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsminister von Breitenbuch im Plenum.
Der Staatsminister verwies darauf, dass zahlreiche Mitgliedstaaten der EU ähnliche Bedenken geäußert hätten und dass sich auch Waldbesitzer, landwirtschaftliche Betriebe sowie die verarbeitende Industrie nachdrücklich gegen unverhältnismäßige Belastungen aussprechen. Vor diesem Hintergrund erneuerte er die Forderung nach einer sogenannten »Null-Risiko-Variante« oder einer Regelung mit gleicher Wirkung für Regionen ohne Entwaldungsrisiko.
Zugleich mahnte von Breitenbuch an, die zusätzliche Zeit durch die Verschiebung sinnvoll zu nutzen: Neben einer praxistauglichen Ausgestaltung der EU-Regelungen müssten auch funktionierende IT-Systeme sowie eine zügige bundesgesetzliche Regelung für den nationalen Vollzug sichergestellt werden.
Abschließend zeigte sich Staatsminister von Breitenbuch zuversichtlich: »Die beharrlich vorgetragenen Argumente haben Wirkung gezeigt. Mit effizienteren Regeln und schlanken Prozessen kann Europa seine Wettbewerbsfähigkeit stärken und zugleich den Schutz unserer Wälder gewährleisten.«
Hintergrund:
Die wesentlichen Forderungen nach der Beratung im Bundesrat im Überblick:
- Fehlende Entlastungen und unverhältnismäßige Belastungen: Der Bundesrat stellt fest, dass der nun angenommene Vorschlag zur Änderung der EUDR die erhofften Entlastungen nicht bringt. Primärerzeuger – insbesondere Land- und Forstwirtschaft – wären trotz fehlenden Entwaldungsrisikos weiterhin erheblichen neuen Berichtspflichten ausgesetzt.
- Weiterhin hoher Bürokratieaufwand: Die Änderungen hinterlassen Unsicherheiten und entlasten vor allem nachgelagerte Kleinunternehmen, nicht jedoch die Primärproduzenten. Die nunmehr auf EU-Ebene verabredeten Erleichterungen gehen damit nicht weit genug. Der Aufwand für die vollständige Rückverfolgbarkeit innerhalb der Wertschöpfungskette bleibt besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) belastend.
- Verschiebung des Geltungsbeginns: Der Bundesrat begrüßt den erzielten Kompromiss, den Start der EUDR um ein Jahr bzw. für kleine Betriebe bis Mitte 2027 zu verschieben, mahnt jedoch an, dass solche Verschiebungen Ausnahmefälle bleiben müssen.
- Klare Forderung nach einer Null-Risiko-Variante: Regionen ohne messbares Entwaldungsrisiko sollten vollständig von Nachweis- und Registrierungspflichten befreit werden. Dies könnte über eine zusätzliche Länder-Benchmarking-Kategorie »Null Risiko« erreicht werden. Damit würden unnötige Bürokratie verhindert und Primärproduzenten spürbar entlastet werden.
- »Stop-the-Clock«-Regelung und funktionierende IT-Systeme: Angesichts der Anforderungen an die digitale Infrastruktur, fehlender technischer Voraussetzungen und der extrem kurzen Umsetzungsfrist hält der Bundesrat eine Aussetzung der Anwendung (»Stop-the-Clock«) für erforderlich.
- Berücksichtigung der Interessen des Mittelstands: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im EU-Verfahren dafür einzusetzen, einen hohen bürokratischen Datenerfassungsaufwand innerhalb der Lieferketten zu vermeiden und die Weitergabe von Referenznummern innerhalb des Binnenmarktes zu streichen.