Hochschulpatente stärken Innovationskraft im Land
02.03.2026, 10:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
35 Jahre nach der Wiedervereinigung melden ostdeutsche Hochschulen gemessen an der Bevölkerungszahl 78 Prozent mehr Patente an als westdeutsche. Das hat das Bundesfinanzministerium mit seiner Zahl des Monats Ende 2025 noch einmal bestätigt. Sachsen ist mit der TU Dresden an der Spitze ganz vorn mit dabei. Zwischen 2022 und 2025 hat die Exzellenzuniversität mehr als 300 Patente angemeldet. Die Zahl der Patentanmeldungen von Hochschulen gilt als ein wichtiger Indikator für den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft. Sachsens Hochschulen leisten mit ihrer hohen Patentaktivität einen wesentlichen Beitrag zu Stärkung der Innovationskraft im Freistaat.
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: »Mit einem Schwerpunkt auf Natur- und Ingenieurwissenschaften an den sächsischen Hochschulen und dem an vielen Stellen spürbaren Forscher- und Erfindergeist haben wir ausgezeichnete Bedingungen für ein starkes Patentgeschehen. Ein professionelles Patentmanagement ist ein unverzichtbarer Teil der Hochschulinnovationsstrategie, mit der der Freistaat die Transferstrukturen sächsischer Hochschulen stärkt. Darüber hinaus hat wissenschaftliche Exzellenz in Kombination mit Mut zum Unternehmertum ein großes Potenzial, über Startups Forschungsergebnisse wirtschaftlich nutzbar zu machen. Patente können zudem die Attraktivität für Risikokapitalgeber wesentlich erhöhen.«
Am zweitstärksten bei den Patentanmeldungen in den vergangenen vier Jahren war die TU Bergakademie Freiberg mit 107 Anmeldungen, gefolgt von der TU Chemnitz mit 55 und der Universität Leipzig mit 39 Anmeldungen. Bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften lag die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden mit 22 Anmeldungen auf Platz eins, vor der Hochschule Mittweida mit 15 Anmeldungen. In Summe haben die sächsischen Hochschulen in staatlicher Trägerschaft in diesem Zeitraum 555 Patente angemeldet.
Patente schützen technische Erfindungen vor unbefugter Nachahmung durch Dritte. Dieser Schutz ist für Produkte und für Verfahren möglich und gilt bis maximal zwanzig Jahre ab dem Anmeldetag. Der Patentinhaber erhält das ausschließliche Nutzungsrecht und kann verhindern, dass Konkurrenten die Erfindung kommerziell verwenden. Dadurch sichert er Märkte ab oder erschwert den Markteintritt von Wettbewerbern.
Patente können lizenziert, verkauft oder vererbt werden, was Lizenzeinnahmen oder Einnahmen aus Verkäufen ermöglicht.