Start der Landzahnarztquote – Zahnmedizin studieren ohne Numerus Clausus: Erste Studienplätze werden vergeben
20.03.2026, 09:41 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Neue Wege für mehr Zahnärzte auf dem Land
Vom 23. März bis 15. April 2026 können sich zum ersten Mal Interessierte über die Landzahnarztquote für einen Studienplatz der Zahnmedizin für das Wintersemester 2026/2027 bewerben. Ziel ist es, dadurch mehr Zahnärzte für das Land zu gewinnen. Die Studienplätze werden über eine gesetzliche Vorabquote außerhalb des Numerus Clausus vergeben.
»Mit dem Start der Landzahnarztquote wird ein neuer Weg für angehende Zahnmediziner eröffnet, der die Versorgung im ländlichen Raum stärken soll«, erklärt Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. »Meine Behörde führt bereits das Auswahlverfahren für die Landarztquote durch und nutzt diese Erfahrung jetzt auch für die Zahnmedizin. So hilft die Landesdirektion dabei, die medizinische Versorgung auf dem Land zu stärken. Das Bewerbungsverfahren läuft komplett digital über Amt24 und macht den Prozess deutlich einfacher.« Zudem verweist der Präsident auf die Online-Veranstaltung, die nähere Informationen zum Programm sowie zum Bewerbungs-, Zulassungs- und Auswahlverfahren enthält. Sie findet am 25. März 2026 um 17 Uhr statt.
»Mit der Landzahnarztquote öffnen wir engagierten Bewerberinnen und Bewerbern außerhalb des Numerus Clausus den Weg ins Zahnmedizinstudium. Wer sich für Zahnmedizin begeistert und sich vorstellen kann, später auch außerhalb der großen Städte in Sachsen zu arbeiten, hat hier eine echte Chance. Ich möchte alle Interessierten ermutigen: Nutzen Sie diese Möglichkeit und bewerben Sie sich.«, sagt Gesundheitsministerin Petra Köpping.
Die Bewerbung ist ausschließlich über die Plattform Amt24 möglich.
Neue Wege ins Zahnmedizinstudium
Mit der Landzahnarztquote erweitert der Freistaat Sachsen den Zugang zum Studiengang Zahnmedizin auch außerhalb des Numerus Clausus. Ab dem Wintersemester 2026/2027 werden 8,1 Prozent der Zahnmedizinstudienplätze über die Quote vergeben. Das entspricht im Jahr 2026 8 Plätzen. Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich im Gegenzug, nach dem Studium für mindestens zehn Jahre in einer sächsischen Bedarfsregion zahnärztlich tätig zu werden.
Studienorte sind Leipzig und Dresden.
Zweistufiges Bewerbungsverfahren
Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein zweistufiges Auswahlverfahren.
Erste Stufe: Bewertung nach festen Kriterien
In der ersten Stufe werden fünf im Sächsischen Landzahnarztgesetz definierte Kriterien bewertet, die die Eignung und Motivation für die zahnärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum widerspiegeln:
– Abiturnote
– Ergebnis eines Studierfähigkeits- und Eignungstests
– Vorherige Berufsausbildung oder Studium
– Vorherige Berufserfahrung
– Freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten
Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen nicht alle dieser Kriterien erfüllt sein.
Zweite Stufe: Auswahlgespräch
Erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten aus der ersten Phase werden zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen.
Online-Informationsveranstaltung
Am 25. März 2026 findet von 17:00 bis 18:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Bewerbungs-, Zulassungs- und Auswahlverfahren des Sächsischen Landzahnarztgesetzes statt. In der gemeinsamen Veranstaltung informieren Vertreterinnen und Vertreter der Landesdirektion Sachsen, der Sächsischen Landeszahnärztekammer sowie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen über das Programm, das Bewerbungsverfahren und das Berufsbild des Zahnarztes und des Kieferorthopäden. Darüber hinaus werden Hinweise zu den Weiterbildungsverpflichtungen, zu den Bedarfsgebieten sowie zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit gegeben. Für Fragen und den fachlichen Austausch stehen die beteiligten Stellen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulstandorte zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zur Sächsischen Landzahnarztquote stehen zudem auf dem Themenportal Inneres, Soziales und Gesundheit der Landesdirektion Sachsen bereit.