Start der Landzahnarztquote - Zahnmedizinstudium außerhalb des Numerus Clausus: Bewerbung noch bis 15. April 2026 möglich

06.04.2026, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Erstmals Studienplätze für künftige Landzahnärztinnen und Landzahnärzte sowie Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden

Noch bis zum 15. April 2026 können sich Interessierte erstmalig für ein Studium der Zahnmedizin im Rahmen der Sächsischen Landzahnarztquote bewerben. Für das Wintersemester 2026/2027 stehen 8 Studienplätze zur Verfügung. Als Studienorte kommen Leipzig und Dresden in Betracht.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Mit der Landzahnarztquote schaffen wir erstmals die Möglichkeit, ein Zahnmedizinstudium in Sachsen außerhalb des Numerus Clausus aufzunehmen und stärken zugleich gezielt die Gesundheitsversorgung insbesondere im ländlichen Raum. Wir eröffnen damit engagierten jungen Menschen eine verlässliche Perspektive - verbunden mit der Chance, dort tätig zu sein, wo sie wirklich gebraucht werden. Interessierte ermutige ich, diese Chance zu nutzen und sich zu bewerben.«

Die Studienplätze werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit haben und sich für die zahnmedizinische oder kieferorthopädische Versorgung in den ländlichen Regionen Sachsens engagieren möchten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums ihre Vorbereitungszeit in Sachsen zu absolvieren oder unmittelbar eine Weiterbildung zur Fachzahnärztin oder zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie in Sachsen aufzunehmen. Im Anschluss daran ist für mindestens 10 Jahre eine vertragszahnärztliche Tätigkeit im zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Bereich in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat Sachsen auszuüben.

Die Bewerbung ist auf dem folgenden Link der Amt24-Plattform einzureichen:
https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=23057&art_param=1146

Zweistufiges Bewerbungsverfahren

Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein zweistufiges Auswahlverfahren.

Erste Stufe: Bewertung nach festen Kriterien

In der ersten Stufe werden fünf im Sächsischen Landzahnarztgesetz definierte Kriterien bewertet, die die Eignung und Motivation für die zahnärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum widerspiegeln:
– Abiturnote
– Ergebnis eines Studierfähigkeits- und Berufseignungstests
– vorherige Berufsausbildung oder Studium
– vorherige Berufserfahrung
– freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten.

Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen nicht alle dieser Kriterien erfüllt sein.

Zweite Stufe: Auswahlgespräch

Erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten aus der ersten Auswahlverfahrensstufe werden zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen.

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner zur Sächsischen Landzahnarztquote finden Sie auf der Website der Landesdirektion Sachsen: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=23050&art_param=1147

Hintergrund:
Mit der Landzahnarztquote erweitert der Freistaat Sachsen seine Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Ziel ist es, mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden für die vertragszahnärztliche Versorgung in den ländlichen Regionen Sachsens zu gewinnen. Ab dem Wintersemester 2026/2027 werden 8,1 Prozent der Studienplätze im Studiengang Zahnmedizin an den Universitätsstandorten Leipzig und Dresden über diese Vorabquote vergeben. Rechtsgrundlage ist das Sächsische Landzahnarztgesetz vom 3. Dezember 2025, im Internet einsehbar unter:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21414.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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