Gemeinsame Pressemitteilung: Brandenburg und Sachsen unterstützen Initiative zum Schutz von Minderheitensprachen
21.04.2026, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein soll Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht stärken
Der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg unterstützen die Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein zum Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht. Dazu gab es bereits in der vergangenen Woche einen Beschluss des Kabinetts in Brandenburg, heute folgte der Kabinettsbeschluss in Sachsen. Mit der Initiative sollen Sprachen, die durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützt sind, im Markenrecht der Europäischen Union gestärkt werden.
Sachsens Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch: »Es liegt im Interesse des Freistaates Sachsen und der hier ansässigen nationalen Minderheiten des sorbischen Volkes und der Sinti und Roma, den vom Land Schleswig-Holstein eingeleiteten Antrag zu unterstützen. Die geplante Ergänzung des EU-Markenrechtes dient dem Schutz, der Unterstützung und der Gleichstellung der nationalen Minderheiten und deren Sprachen. Die Stärkung der nationalen Minderheiten haben für die Politik des Freistaates Sachsen eine hohe Bedeutung, die Umsetzung dieser Ziele und Verpflichtungen setzen wir kontinuierlich fort.«
Brandenburgs Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Manja Schüle: »Nur mal angenommen: Wenn Błota künftig nicht mehr den Spreewald, sondern einen Burger bezeichnet; sich hinter Camprowanje ein Cola-Verschnitt verbirgt; unter dem Begriff Mlince nur noch Pancakes statt Plinsen verkauft werden dürfen; und wir unsere Witaj-Kitas und -Schulen umbenennen müssen, weil Witaj auf einmal nur noch für eine Whiskey-Sorte stehen darf – dann haben wir ein Problem. Sorbische/wendische Kultur, Sprache und Traditionen sind integraler Bestandteil unserer Gesellschaft, unserer Geschichte, unserer Kultur. Und stehen deshalb – wie alle autochthonen Minderheiten in diesem Land – völlig zu Recht unter besonderem Schutz. Auch und gerade vor Kommerzialisierung und Ausbeutung. Alltägliche Begriffe aus diesen Sprachen müssen auch weiterhin frei nutzbar bleiben und dürfen nicht durch wirtschaftliche Interessen eingeschränkt werden. Das betrifft im Übrigen auch das Niederdeutsche in Brandenburg. Deshalb unterstützt Brandenburg ausdrücklich diese gemeinsame Bundesratsinitiative. Zgromadnje do źěła – packen wir es gemeinsam an!«
Problem: Die derzeitige EU-Markenrechtsverordnung schützt Regional- und Minderheitensprachen bislang nur unzureichend. Unternehmen und andere Akteure haben in der Vergangenheit mehrfach versucht, allgemeine Begriffe wie Ortsbezeichnungen oder Redewendungen in Minderheitensprachen als europaweite oder nationale Marke eintragen zu lassen und anschließend anderen Akteuren deren Verwendung zu untersagen. Ein Beispiel hierfür ist der Fall des Begriffs »Öömrang«, der den nordfriesischen Dialekt der Insel Amrum bezeichnet. Dieser wurde von einer US-amerikanischen Firma als Marke eingetragen, wodurch ein lokales Unternehmen gezwungen war, seine etablierte Produktlinie umzubenennen.
Ziel der von Schleswig-Holstein eingebrachten Bundesratsinitiative ist es, den Markenschutz von Begriffen in Regional- und Minderheitensprachen zu ändern, indem diese Sprachen auf die gleiche Stufe wie in der EU anerkannte Amtssprachen gestellt werden. Konkret wird vorgeschlagen, Artikel 7 der EU-Markenrechtsverordnung dahingehend zu ändern, dass auch Begriffe aus durch die Sprachencharta geschützten Regional- und Minderheitensprachen von der Markeneintragung ausgeschlossen werden können. In Deutschland würde das neben Nordfriesisch auch Ober- und Niedersorbisch sowie Romanes, Niederdeutsch, Saterfriesisch und Dänisch betreffen. Die Initiative soll nun gemeinsam mit mehreren Bundesländern in der Sitzung des Bundesrates am 08. Mai 2026 eingebracht werden.
Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen tragen mit einer Reihe von Maßnahmen dazu bei, Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu bewahren und weiterzuentwickeln. Der Bund sowie Brandenburg und Sachsen unterstützen die Stiftung für das sorbische Volk in diesem Jahr mit rund 29 Millionen Euro.