Staatsregierung beschließt Konzept zur Deckung der Haushaltslücke

29.04.2026, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Sächsische Staatsregierung hat sich in ihrer Klausur auf Eckwerte für den künftigen Doppelhaushalt 2027/2028 verständigt. Den Eckwerten liegt ein Deckungskonzept zugrunde, um ein Milliardendefizit für den künftigen Doppelhaushalt 2027/2028 zu schließen. Infolge der bisherigen Haushaltsgespräche und dem Tarifergebnis beläuft sich die bestehende Deckungslücke für beide Jahre auf aktuell rund 2,3 Milliarden Euro.

Für den Doppelhaushalt 2027/2028 werden Einnahmen von insgesamt 53 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das ist so viel wie noch nie. Gleichzeitig wachsen die Ausgaben des Freistaates noch stärker an.

»Nicht die Einnahmen sind also unser Problem, sondern die davongaloppierenden Ausgaben, was derzeit leider für alle öffentlichen Haushalte gilt. Wenn wir die Handlungsfähigkeit des Freistaates erhalten und vergrößern wollen, dann müssen wir mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 beginnen, finanzielle Gestaltungsspielräume für die nächsten Jahre zu schaffen. Zugleich dürfen wir jedoch nicht Investitionen in die Zukunft des Freistaates ausbremsen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land gefährden«, so Finanzminister Christian Piwarz.

Während in Vorbereitung des laufenden Doppelhaushaltes noch auf umfangreiche Rücklagen zurückgegriffen werden konnte, um Haushaltslöcher zu schließen, steht dies für den kommenden Doppelhaushalt in nur deutlich geringerem Umfang zur Verfügung. Ebenso ist eine zeitliche Verschiebung der Tilgung von Corona-Krediten nicht mehr möglich. Zudem sind in der zu schließenden Haushaltslücke erneut die bereits im Doppelhaushalt 2025/2026 abgesenkten Zuführungen an den Generationenfonds infolge der Anpassung der Anlagestrategie berücksichtigt. Eine noch stärkere Absenkung widerspricht einer nachhaltigen Finanzierung zukünftiger Pensionslasten und ist daher nicht vorgesehen.

Damit der Freistaat zukünftig über Gestaltungsmöglichkeiten verfügt, verständigte sich die Staatsregierung auf einen Stellenabbau in Höhe von 8.773 Stellen bis zum Jahr 2040. Ein Stellenabbau ist schon allein deshalb notwendig, damit die Beschäftigtenquote des Freistaates angesichts eines zu erwartenden Rückgangs der Zahl von Erwerbstätigen im Freistaat insgesamt nicht weiter steigt. Dafür bietet der demografische Wandel unter den Beschäftigten ausreichend Möglichkeiten. So verliert der Freistaat Sachsen bis 2040 knapp 40 Prozent seiner Beschäftigten infolge deren Eintritts in den Ruhestand.

Um die Haushaltslücke zu schließen, werden rund 500 Millionen Euro an Haushaltsüberschuss aus dem Jahr 2025 genutzt. Darüber hinaus ist für beide Haushaltsjahre eine Globale Minderausgabe in Höhe von jeweils 200 Millionen Euro vorgesehen, die im Haushaltsvollzug 2027 und 2028 von allen Ressorts außerhalb der Personalausgaben zu erwirtschaften sein wird. Um weitere Einsparungen zu erzielen, sollen über beide Jahre Ausgaben bei gesetzlichen Leistungen um etwa 100 Millionen Euro reduziert werden.

»Weitere Einschnitte würden jedoch die Zukunftsfähigkeit des Freistaates gefährden. Mehr denn je kommt es darauf an, selbst in finanziell herausfordernden Zeiten in die Gestaltungskraft des Freistaates Sachsen zu investieren. Daher muss es unser Ziel sein, die Investitionsquote wieder deutlich zu erhöhen. Zu starkes Sparen bei der Infrastruktur, Bildung und Digitalisierung führt langfristig zu höheren Kosten, da die Substanz des Landes zu verfallen droht«, so Finanzminister Christian Piwarz.

Vor diesem Hintergrund beschloss die Staatsregierung eine zeitlich begrenzte Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro für die Haushaltsjahre 2027 und 2028. Etwa die Hälfte davon soll an die Kommunen gehen. Die Mittel sollen sie einerseits entlasten und ihnen andererseits mehr Spielräume für Investitionen verschaffen.

Möglich wird die Verschuldung durch das Grundgesetz, wonach auch den Ländern insgesamt eine Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erlaubt ist. Das sind für Sachsen anteilig etwa 730 Millionen Euro im Jahr 2027.

Finanzminister Christian Piwarz: »Mit der zeitlich begrenzten Aufnahme von Krediten gewinnen wir den nötigen Spielraum, jeden Euro dort einzusetzen, wo er den größten Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes leistet. Das sind vor allem gute Bildung, eine funktionierende Infrastruktur, innere Sicherheit, wirtschaftliche Stärke, Innovation und ein verlässlicher Staat, der seine Kernaufgaben erfüllt.«

Die beschlossenen Eckwerte bilden die Grundlage für das weitere Haushaltsaufstellungsverfahren der Staatsregierung. In der für Anfang Juni 2026 geplanten Haushaltsklausur wird die Verteilung der Haushaltsmittel auf die Einzelpläne abschließend festgelegt. Dabei werden unter anderem die Ergebnisse der schon in der kommenden Woche anstehenden Mai-Steuerschätzung berücksichtigt. Der Beschluss des Regierungsentwurfes zum Doppelhaushalt 2027/2028 sowie die Übermittlung an den Landtag sollen in der Woche vor dem Beginn der Sommerferien in Sachsen erfolgen.


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