»Grünes Band Sachsen« wird Nationales Naturmonument
29.04.2026, 14:22 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Freistaat Sachsen hat den sächsischen Abschnitt des ehemals innerdeutschen Grenzstreifens als Nationales Naturmonument ausgewiesen. Die entsprechende Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt am 30. April 2026 in Kraft. Damit wird auf einer Länge von 42 Kilometer der zusammenhängende Abschnitt des Grünen Bandes in Sachsen auf einer Fläche von 760,8 Hektar einheitlich geschützt. Als Nationale Naturmonumente werden Gebiete festgesetzt, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Die Verwaltung sowie das Management für das Schutzgebiet wird dem Vogtlandkreis in seiner Funktion als untere Naturschutzbehörde und als untere Denkmalschutzbehörde übertragen. Der Landkreis ist damit zuständig für die Erhaltung und Entwicklung dieses Schutzgebietes.
Sachsens Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: »Während unüberwindliche Grenzzäune die Menschen in Ost und West voneinander trennten, entstanden auf dem ehemaligen ›Todesstreifen‹ einzigartige Lebensräume für gefährdete Pflanzen und Tiere. Inzwischen ist daraus der längste Biotopverbund Deutschlands geworden. Zudem ist das Grüne Band ein mahnendes Zeugnis deutscher Geschichte und ein lebendiges Symbol der Wiedervereinigung. Die Erinnerung an die Familien, deren Eigentum für die Grenzanlage enteignet und nicht zurückgegeben wurde, gehört für uns dazu. Die Ausweisung des sächsischen Teils als Nationales Naturmonument ermöglicht es, das Andenken an die deutsch-deutsche Teilung an diesem besonderen Ort wachzuhalten, die hier entstandenen ökologisch wertvollen Flächen nachhaltig zu schützen und pflegen und für die Menschen erlebbar zu machen.«
Landrat Thomas Hennig: »Im Vogtlandkreis liegen Start und Zielpunkt des Grünen Bandes. Dieser denkwürdige Streifen der jahrzehntelangen Teilung Deutschlands ist zum Ort des Zusammenwachsens geworden. Als neues Monument soll das Band deshalb Mensch, Geschichte und Natur auf schützenswerte Weise miteinander verbinden.«
Das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze bildet mit einer Gesamtlänge von 1.393 Kilometern das größte Biotopverbundsystem Deutschlands. Das Gebiet ist geprägt von naturnahen Offenland-, Wald- und Gewässerkomplexen sowie einigen gut erhaltenen Feuchtgebieten und Mooren. Es bietet zahlreichen seltenen und bedrohten Pflanzen und Tieren einen Lebens- sowie Rückzugsraum und ist zudem ein wichtiger Wanderkorridor. Das Grüne Band ist heute mit den erhaltenen und geschützten Grenzbefestigungs- und -sicherungsanlagen, Kolonnenwegen sowie Gedenkorten eine Erinnerungslandschaft und lebendiges Denkmal für die deutsch-deutsche Teilung.
Der naturschutzfachliche Teil des Grünen Bandes Sachsen steht bereits seit 1996 in Form von insgesamt 13 Naturschutzgebieten, Flächennaturdenkmalen sowie geschützten Landschaftsbestandteilen vollständig unter Naturschutz, gleichzeitig ist er Natura2000-Gebiet und als »Grünes Band Sachsen/Bayern« in überwiegenden Bereichen Bestandteil des Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes. Mit der Ausweisung als Nationales Naturmonument werden die bislang geltenden Schutzverordnungen aufgehoben und nun einheitliche Regelungen und eine Vollzugszuständigkeit im Schutzgebiet geschaffen.
Im Zuge der neuen Verordnung wird der Vogtlandkreis einen Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan unter Beteiligung regionaler Interessenvertretungen erarbeiten und künftig fortschreiben. Das sächsische Umweltministerium koordiniert die Zusammenarbeit mit den für Denkmalschutz, Tourismus und Erinnerungskultur zuständigen Ministerien. Damit wird ein Instrument zur Betreuung und Entwicklung des Nationalen Naturmonuments geschaffen.