Besserer Lärmschutz bei Trainingsflügen

19.05.2026, 13:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Jahressitzung der Fluglärmkommission Dresden

Letzte Woche trafen sich die Mitglieder der Fluglärmkommission (FLK) des Flughafens Dresden zu ihrer jährlichen Sitzung.

Der Flughafen stellte den aktuellen Verkehrsbericht vor. Im Jahresvergleich ist in Dresden ein gleichbleibendes Niveau der Flugbewegungen zu verzeichnen. Auch bei den Flugbewegungen in der Nachtzeit (22:00 – 6:00 Uhr) ist die Häufigkeit mit den Vorjahren vergleichbar. Die Fluglärmbelastung ist, insbesondere in der Nacht, unverändert auf niedrigem Niveau.

Zentrales Thema der jüngsten Sitzung waren die regelmäßigen Trainingsflüge am Flughafen Dresden. Bei solchen Flügen werden Starts und Landungen geübt, dabei fliegen die Maschinen über längere Zeit Runden um den Airport. Die Flüge finden sporadisch nach Bedarf der Airlines und nach Genehmigung durch den Flughafen statt. Sie dienen in erster Linie zum Training der Piloten und somit dem Erhalt der Flugsicherheit. Sie sind laut Betriebsgenehmigung an Werktagen zwischen 7 und 22 Uhr Ortszeit zulässig und unterliegen der Betriebspflicht eines Airports. An Sonn- und Feiertagen untersagt die Betriebsgenehmigung solche Trainingsflüge.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) stellte im Rahmen der Sitzung zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen für Trainingsflüge in Kontrollzonen vor. Trainingsflüge müssen beim Flughafen beantragt und von diesem genehmigt werden. Dabei erhalten die Trainierenden vom Flughafen Empfehlungen für den Verlauf der Trainingsrunden, wobei es in Dresden Empfehlungen für eine eine Nord- und eine Südrunde gibt. Für den Verlauf von Trainingsflügen nach Sichtflugregeln ist final der Pilot verantwortlich. Die Flugsicherung sorgt dabei für die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des gesamten Flugverkehrs in der Kontrollzone um den Flughafen.

Die genannten Empfehlungen für die Verläufe der Trainingsrunden wurden auf Bitte der Dresdner FLK aktuell gemeinsam durch DFS und Flughafen überarbeitet. Insbesondere wird durch eine Verschiebung des Korridors nach Nordosten der Bereich Ottendorf-Okrilla entlastet.

Abschließend beschlossen die FLK-Mitglieder, dass es künftig ähnlich wie beim Flughafen Leipzig/Halle eine Internetpräsenz zur Kommissionsarbeit geben soll.

Thomas Grundmann
Vorsitzender FLK Dresden


Kontakt

Fluglärmschutzbeauftragter

Ansprechpartner Jörg Puchmüller
Telefon: +49 351 564 50605
E-Mail: flsb@smil.sachsen.de
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