Bundesmittel für Infrastruktur und Klimaneutralität: Sachsen regelt Einsatz im »Landesarm« des Sachsenfonds
19.05.2026, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bis 2036 stehen im »Landesarm« des Sachsenfonds 1,524 Milliarden Euro zur Verfügung. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 sind zunächst 254 Millionen Euro vorgesehen.
Die Sächsische Staatsregierung hat die Mittelverteilung und das Verwaltungsverfahren für den »Landesarm« des Sachsenfonds festgelegt. Damit ist der Rahmen geschaffen, um den auf Sachsen entfallenden Anteil aus dem Sondervermögen des Bundes gezielt für strategisch bedeutsame Investitionen des Freistaates einzusetzen.
Finanzminister Christian Piwarz betont: »Mit dem Sachsenfonds schaffen wir einen klaren und verlässlichen Rahmen, um die zusätzlichen Bundesmittel gezielt und mit langfristiger Wirkung einzusetzen. Es geht nicht um kurzfristige Ausgaben, sondern um Investitionen in die Substanz unseres Freistaates. Es geht um Investitionen in Krankenhäuser und in die Hochschulmedizin, in Mobilität, Wohnen, Wasserbau, Pflege, Sport und Kultur. Für den ,Landesarm‘ stehen bis 2036 insgesamt 1,524 Milliarden Euro bereit. Die Mittel sollen dort wirken, wo sie den größten strukturellen Nutzen entfalten, für eine starke Daseinsvorsorge, für leistungsfähige öffentliche Strukturen und für die Zukunftsfähigkeit Sachsens.«
Die Mittel werden schrittweise entlang der jeweiligen Doppelhaushalte in sechs Doppelscheiben zu jeweils 254 Millionen Euro bereitgestellt. Den Auftakt bildet parallel zum Doppelhaushalt 2025/2026 eine erste Doppelscheibe in Höhe von 254 Millionen Euro. Ein Schwerpunkt dieser ersten Tranche liegt auf dem Krankenhausbau und der Hochschulmedizin. Dafür sind insgesamt 99 Millionen Euro vorgesehen. 52 Millionen Euro sind für Krankenhausprojekte zur Nutzung der Transformationsfonds-Mittel des Bundes eingeplant, 47 Millionen Euro für die Uniklinika.
Für den Ausbau und den Erhalt einer nachhaltigen Mobilität stehen 24 Millionen Euro bereit. Für den Staatsstraßenbau sind 26 Millionen Euro vorgesehen. Für wirtschaftsnahe Vorhaben stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung, jeweils 15 Millionen Euro für wirtschaftsnahe Maßnahmen und für Beteiligungen. Hinzu kommen 15 Millionen Euro für »Junges Wohnen« zur Kofinanzierung der Verwaltungsvereinbarung für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende im sozialen Wohnungsbau 2026/2027. Je 15 Millionen Euro sind zudem für die Wohnraumförderung sowie für Wasserbau und Hochwasserschutz vorgesehen. Ergänzt wird dies um 10 Millionen Euro für Pflegeeinrichtungen beziehungsweise alternativ für die Anschubfinanzierung von Infektionsschutzzentren, 10 Millionen Euro für den Sport sowie 10 Millionen Euro für die Kultur.
Der »Landesarm« umfasst die Mittel des Sachsenfonds, die der Freistaat Sachsen für eigene Investitionen einsetzt oder an andere Stellen weitergibt, soweit sie nicht der kommunalen Investitionskraft dienen. Vorrang haben Maßnahmen, die öffentliche Haushalte mittelfristig entlasten und die Krisenfestigkeit sowie die Daseinsvorsorge nachhaltig stärken. Die Abwicklung über das Sondervermögen vereinfacht und beschleunigt die Verfahren.
Gefördert werden insbesondere neue Vorhaben, die wegen ihres Umfangs und ihrer Laufzeit nicht im üblichen Finanzplanungszeitraum abgebildet werden können und mindestens 7,5 Millionen Euro umfassen. Dieser Betrag kann auch durch mehrere Einzelmaßnahmen innerhalb eines klar abgegrenzten Programms erreicht werden.
Die Mittel des »Landesarms« des Sachsenfonds werden vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen verwaltet und den Ressorts entsprechend ihrer Zuständigkeit zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zugewiesen. Die Förderung konkreter Vorhaben setzt eine vorherige Kabinettsbefassung voraus. Maßnahmen oder Programme mit einem Volumen von mehr als 12,5 Millionen Euro bedürfen der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages.
Hintergrund:
Von den rund 4,8 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes erhält die kommunale Ebene in Sachsen rund 2,8 Milliarden Euro zur Stärkung ihrer Investitionskraft. Weitere 1,524 Milliarden Euro sind für Investitionen des Freistaates im »Landesarm« vorgesehen. Hinzu kommen 483,8 Millionen Euro für besonders hervorgehobene Vorhaben im Landes- und Kommunalinteresse, etwa für die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt, den Masterplan Südwestsachsen, Digitalisierungsprojekte und Maßnahmen zur Unterstützung der sächsischen Olympiabewerbung, insbesondere in eine internationale Sportarena. Damit fließen mindestens 60 Prozent der Bundesmittel in die kommunale Ebene und in Vorhaben mit kommunalem Bezug.