Strukturentwicklung im Freistaat Sachsen geht in die nächste Phase

23.06.2026, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett beschließt Fortschreibung der Fördergrundlagen für die Strukturentwicklung in den Braunkohleregionen

Der Freistaat Sachsen hat die Grundlagen für die Strukturförderung in seinen Braunkohleregionen für die nächste Förderperiode weiterentwickelt. Das Kabinett hat dazu heute (23. Juni 2026) die Fördergrundlagen für die Strukturentwicklung fortgeschrieben. Damit knüpft Sachsen an das bisher Erreichte an: In der ersten Förderperiode wurden die Mittel für das Lausitzer Revier und das Mitteldeutsche Revier vollständig mit Projekten untersetzt. Damit können im Lausitzer Revier 946 Millionen Euro und im Mitteldeutschen Revier 426 Millionen Euro für Investitionen in den Regionen abgerufen werden. Ab 2027 soll im Lausitzer Revier der Einsatz der weiteren Mittel noch stärker gebündelt werden, um Wertschöpfung, Arbeits- und Ausbildungsplätze, Forschungstransfer und Lebensqualität in der Region gemeinsam voranzubringen. Mit der Fortschreibung der Förderrichtlinie zum Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG), einem Nachtrag zum Handlungsprogramm für das Lausitzer Revier sowie der Anpassung des Verfahrens für Landesprojekte stellt der Freistaat die Weichen für die zweite Förderperiode ab 2027.

»In der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier ist in den vergangenen Jahren viel auf den Weg gebracht worden. Kommunen, Landkreise, Freistaat und viele Partner vor Ort haben Verantwortung übernommen und Projekte entwickelt, die die Region stärken. Dafür ist ihnen allen herzlich zu danken, denn in jedem dieser Projekte stecken viel Kraft, Engagement, Zeit und auch Durchhaltevermögen. Diese Maßnahmen werden jetzt nach und nach sichtbar. Zugleich braucht die Umsetzung gerade größerer Maßnahmen Zeit«, erklärt Staatsministerin Regina Kraushaar. »Jetzt geht es darum, auf dieser Grundlage insbesondere im Lausitzer Revier den nächsten Schub zu setzen. Wir werden die Mittel der kommenden beiden Förderperioden gemeinsam bündeln: Noch fokussierter dort, wo neue Wertschöpfung entsteht, gute Arbeitsplätze gesichert werden und konkrete Zukunftschancen für die Menschen vor Ort wachsen. Im Lausitzer Revier ist es insbesondere der Norden beider Landkreise, den wir gut begleiten wollen. Strukturförderung muss bei den Menschen vor Ort ankommen: durch konkrete Perspektiven und eine lebenswerte Heimat«, so die Ministerin weiter.

Grundlage der Fortschreibung sind eine Evaluierung der bisherigen Fördergrundlagen und ein Strategieprozess im Lausitzer Revier. Daran waren Vertreterinnen und Vertreter unter anderem aus Kommunen, Wissenschaft, Kammern, Ministerien und Zivilgesellschaft beteiligt. Im Ergebnis werden für das Lausitzer Revier vier Förderschwerpunkte, sogenannte Fokusbereiche, festgelegt: (1) die Entwicklung von Industriestandorten und Gewerbeflächen, (2) die Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers, (3) die Flankierung von Großvorhaben sowie (4) die Schaffung einer lebenswerten Region mit dem Fokus auf Gesundheitsversorgung und -prävention sowie touristischer Infrastruktur. Künftige Projektanträge müssen sich einem dieser Fokusbereiche zuordnen lassen; besonders begründete Ausnahmefälle bleiben möglich.

Außerdem müssen neue Projektvorschläge im Lausitzer Revier im weiterentwickelten Scoring, also in der fachlichen Bewertung ihrer Strukturwirkung, mindestens sechs von künftig bis zu zwölf Punkten erreichen. Beim Scoring-Verfahren werden unter anderem Arbeits- und Ausbildungsplätze, Wertschöpfungspotenziale, regionale Bedeutung, überregionale Wirkung sowie Nachhaltigkeit bewertet.

Für die abschließende Projektauswahl ist in beiden Revieren künftig die Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – oder vergleichbar die EW-Bau – vorgesehen. Damit sollen die Kosten realistischer erfasst, Fördermittel verlässlicher gesteuert und die Zeit zwischen Projektauswahl und Bewilligung deutlich verkürzt werden. Zugleich sollen die Projektträger zur Unterstützung früher über die Bewertung informiert und durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung gezielt beraten werden.

Am Bottom-up-Ansatz hält Sachsen fest, weil er sich bewährt hat. Die Regionalen Begleitausschüsse wählen weiterhin die kommunalen Projektvorschläge aus und sind in die Auswahl von Landesmaßnahmen eingebunden. Die neuen Fördergrundlagen sollen den Antragstellern und den Gremien zugleich eine klarere Orientierung geben, welche Vorhaben besonders zur Strukturentwicklung beitragen. Ergänzend zum Regelverfahren können künftig Förderaufrufe genutzt werden, um konkrete strukturrelevante Bedarfe gezielt zu adressieren.

Die neuen Fördergrundlagen sollen nach der Zustimmung des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums und der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt im Sommer 2026 in Kraft treten. Damit sollen potenzielle Projektträger rechtzeitig vor Beginn der zweiten Förderperiode am 1. Januar 2027 Planungssicherheit erhalten.

Der Nachtrag zum Handlungsprogramm betrifft zunächst das Lausitzer Revier, weil dort der Strategieprozess bereits durchgeführt wurde. Für das Mitteldeutsche Revier soll ein entsprechender Prozess zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Nach Abschluss des Verfahrens werden der Nachtrag zum Handlungsprogramm, die neugefasste Förderrichtlinie und weitere Informationen online bereitgestellt unter: www.strukturentwicklung.sachsen.de.

Hintergrund
Seit 2020 unterstützt der Freistaat Sachsen den Strukturwandel in der Lausitz mit Mitteln des Bundes aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG). Ziel ist, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhalten oder neu zu schaffen und die Wirtschaftsstruktur breiter aufzustellen. Die konkrete Umsetzung erfolgt in drei Förderperioden über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG). Für das Lausitzer Revier stehen auf sächsischer Seite bis zum Jahr 2038 insgesamt 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 946 Millionen Euro in der ersten InvKG-Förderperiode von 2020 bis 2026, 774 Millionen Euro in der zweiten Förderperiode von 2027 bis 2032 und 688 Millionen Euro in der dritten Förderperiode von 2033 bis 2038. Die Mittel der ersten Förderperiode sind vollständig mit Projekten untersetzt. Bisher wurden 121 Projekte bewilligt bzw. zugewiesen. Diese Projekte befinden sich bereits in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung.

Die Fortschreibung greift Ergebnisse der Evaluierung durch die VDI Technologiezentrum GmbH auf. Danach ist das sächsische Verfahren grundsätzlich gut aufgestellt. Für die kommenden Förderperioden empfiehlt der Evaluator zugleich eine stärkere Priorisierung, mehr überregionale Ausstrahlung und eine bessere Verzahnung mit bestehenden Projekten und Strukturen. Diese Empfehlungen wurden 2025 in zwei Fachdialogen mit Akteuren aus dem Lausitzer Revier beraten und am 2. Februar 2026 in Hoyerswerda vorgestellt.


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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