Umgang mit Teichschlamm – Lösungsmöglichkeiten im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft
25.06.2026, 14:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsen novelliert Teichschlammerlass
Teichschlamm kann künftig deutlich vielseitiger genutzt werden: Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz den Teichschlammerlass aus dem Jahr 2019 aktualisiert. Die Novellierung reagiert auf Änderungen im Bundesrecht und schafft mehr Klarheit für Teichwirte, Fischereibetriebe, Landwirte, Anglerverbände und Vollzugsbehörden.
Der Schwerpunkt der Novellierung liegt auf neuen Möglichkeiten zur stofflichen Verwertung von Teichschlämmen. Erstmals werden die Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung umfassend berücksichtigt. Geeignete Teichschlämme können künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch als Baggergut in technischen Bauwerken wie Dämmen, Straßen oder Baugrubenverfüllungen eingesetzt werden.
Der aktualisierte Erlass erleichtert die rechtssichere und umweltgerechte Verwertung von Teichschlämmen. Er bündelt die Anforderungen des Abfall-, Wasser-, Boden- und Düngerechts in einer praxisnahen Handreichung zusammen. Zusätzlich schafft er mehr Klarheit bei der Frage, wann Teichschlamm als Abfall einzustufen ist und unter welchen Voraussetzungen eine unmittelbare Weiterverwendung ohne Anwendung des Abfallrechts möglich bleibt. Die Regelungen zur Nutzung von Fischteichschlämmen als Ausgangsstoff für Düngemittel und Bodenhilfsstoffe werden fortgeführt und an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Der Erlass berücksichtigt die Vorgaben der neuen Bundes-Bodenschutzverordnung. Dies stärkt den Schutz von Böden und Gewässern und sorgt zugleich für transparente Anforderungen an notwendige Untersuchungen und Nachweise.
Der neue Teichschlammerlass ersetzt den bisherigen Erlass vom 8. Mai 2019 und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Den aktualisierten Teichschlammerlass finden Sie hier: https://www.wertstoffe.sachsen.de/download/abfall/novellierter_Teichschlammerlass.pdf