Sachsen stärkt Wolfsmanagement: Landtag beschließt Änderung des Jagdgesetzes
17.09.2026, 11:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch (16.09.) das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher und naturschutzrechtlicher Vorschriften verabschiedet und damit den Weg für die Umsetzung eines praxisnahes Wolfsmanagement im Freistaat geebnet. Mit dem Beschluss werden die durch das geänderte Bundesjagdgesetz seit dem 2. April 2026 eröffneten Möglichkeiten konsequent in sächsisches Landesrecht überführt. Eine Grundlage für ein aktives, populationsbezogenes Bestandsmanagement ist geschaffen.
Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch erklärte im Sächsischen Landtag dazu: »Es war und ist mein erklärtes Ziel, dass wir beim Thema Wolf endlich handlungsfähig werden. Mit der heutigen Entscheidung setzen wir insbesondere ein starkes Signal an die Weidetierhalter, welches zeigt, dass wir ihre Belange sehr ernst nehmen.«
Mit dem beschlossenen Gesetz werden konkrete Zuständigkeiten im Wolfsmanagement auf die oberste und obere Jagdbehörde übertragen, darunter die Erarbeitung eines revierübergreifenden Managementplans. Neue Verordnungsermächtigungen ermöglichen zudem Regelungen für Erlegungen nach Rissereignissen, die auf die spezifischen sächsischen Verhältnisse zugeschnitten sind. Ein weiteres wesentliches Element: Der Schadenausgleich für durch Wölfe verursachte Schäden wird künftig im Jagdrecht verankert. Besonders bedeutsam ist dabei der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingebrachte und ebenfalls beschlossene Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und BSW, wonach der bisherige Haushaltsvorbehalt für Schadensausgleichszahlungen entfällt. Weidetierhalter erhalten damit eine verlässliche, von Haushaltsschwankungen unabhängige Absicherung ihrer Ansprüche.
Das geänderte Sächsische Jagdgesetz bildet nun die Grundlage, um in einem nächsten Schritt die Sächsische Jagdverordnung anzupassen und den landesweiten Managementplan so rasch wie möglich in Kraft zu setzen. In die Erarbeitung des Managementplanes für den Wolf sind Verbände der Jägerinnen und Jäger, der Weidetierhalter und Flächenbewirtschafter sowie des Naturschutzes eng eingebunden. Herdenschutz bleibt dabei weiterhin eine unverzichtbare Säule. Das aktive jagdliche Bestandsmanagement soll jedoch wolfsbedingte Schäden möglichst spürbar reduzieren und den Aufwand für die Tierhalter perspektivisch verringern. Staatsminister von Breitenbuch hat sich darüber hinaus bereits im Bundesrat dafür eingesetzt, dass der Bund seine koordinierende Rolle bei der länderübergreifenden Abstimmung von Managementplänen und Populationsverteilung wahrnimmt, und wird dieses Engagement fortsetzen.
Hintergrund
Seit mehr als 25 Jahren ist der Wolf in Sachsen und Deutschland wieder heimisch und hat sich zu einem festen Bestandteil der Tierwelt entwickelt. Mit der wachsenden Population sind jedoch erhebliche Herausforderungen für Landwirtschaft und Kulturlandschaft entstanden: Tierverluste sowie der Aufwand für den Herdenschutz belasten Schaf-, Ziegen- und andere Weidetierhalter spürbar wirtschaftlich und auch emotional. Das vom Sächsischen Landtag verabschiedete Gesetz schließt eine mehrstufige Rechtsentwicklung ab, die auf internationaler Ebene mit der Herabstufung des Wolfes in der Berner Konvention und auf EU-Ebene mit der Überführung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie im Oktober 2025 eingeleitet worden war. Deutschland hat 2025 im Rahmen der FFH-Berichterstattung den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in der kontinentalen und atlantischen biogeografischen Region gegenüber der EU gemeldet. Ein Befund, zu dem Sachsen als vollständig in der kontinentalen Region gelegener Freistaat wesentlich beiträgt.