Verwaltungsturbo: Fördergeld für Investitionen kommt jetzt schneller bei den Kommunen an

17.09.2026, 10:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Weniger Papier, mehr Tempo: Neues digitales Förderverfahren macht den Weg für 580 Millionen Euro Investitionen frei

Sachsens Kommunen können jetzt einfacher und schneller auf Fördermittel für Investitionen zugreifen. Insgesamt stehen ihnen aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität rund 1,74 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit das Geld möglichst schnell vor Ort ankommt, haben die Landesdirektion Sachsen (LDS) und die Sächsische Aufbaubank (SAB) innerhalb von nur zwei Monaten ein schlankes, digitales Förderverfahren entwickelt. Ab 17. September 2026 können Kommunen ihre Investitionsvorhaben digital über das Förderportal der SAB beantragen. Die Bewilligung und Bewirtschaftung der Mittel übernimmt die Landesdirektion Sachsen.

Christian Piwarz, Sächsischer Staatsminister der Finanzen, hob hervor: »Das digitale Förderverfahren setzt weitere Impulse für Investitionen. Mit dem Sachsenfonds steht uns im Freistaat ein besonders kommunalfreundliches Instrument für den Einsatz der Bundesmittel aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Anders als im Regelfall müssen die Investitionen nicht von den Kommunen vorfinanziert werden. Durch das Abrufverfahren, mit dem wir als Land in die Vorhand gehen, können Mittel bis zu sechs Monate im Voraus und voll digitalisiert angefordert werden. Das schont die kommunale Finanzwirtschaft und befördert die Investitionstätigkeit zusätzlich.«

»Das Geld soll schnell dort ankommt, wo es gebraucht wird – bei unseren Kommunen. Deshalb haben wir das Förderverfahren in nur zwei Monaten komplett digital auf die Beine gestellt: Antrag, Bewilligung und weitere Schritte laufen jetzt digital. Das ist ein echter Turbo für Sachsens Förderverwaltung«, erklärte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen und ergänzte zugleich: »Das war nur durch die starke Zusammenarbeit von Finanzministerium, Aufbaubank und Landesdirektion möglich – dafür ein großes Dankeschön an alle Beteiligten.«

Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank, sagt: »Das Kommunalinvestitionsbudget zeigt, wie schnell Förderung digital und unkompliziert werden kann, wenn alle zusammenarbeiten. Vielen Dank an die Landesdirektion und das Finanzministerium für die gute Partnerschaft. Dieses besondere Beispiel zeigt, wie moderne Förderung in Sachsen in Zukunft aussehen kann: mit einer digitalen Förderservice-Plattform, die Antragstellung und Prozesse schnell und ohne Medienbrüche ermöglicht.«

Für den ersten Förderzeitraum von 2025 bis 2028 stehen zunächst 580 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kommunen haben dafür bereits in einer ersten Abfrage Investitionsvorhaben im Umfang von rund 507 Millionen Euro angemeldet. Besonders viel soll in folgende Bereiche fließen: Verkehrsinfrastruktur (rund 30 Prozent), Bildungsinfrastruktur (rund 27 Prozent) sowie Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz (rund 19 Prozent). Der Fördersatz kann dabei bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestitionskosten betragen.

Mit der Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung (KomInvStärkVO) regelt Sachsen die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes. Ein Bestandteil stellen kommunale Investitionsbudgets dar, welche in drei Förderzeiträumen bis Ende 2036 als Festbetragsfinanzierung ausgegeben werden. Es stehen insgesamt 1,74 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel werden in drei Förderzeiträumen bis Ende 2036 ausgereicht

Die geplanten Sachinvestitionsvorhaben werden durch die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte gesammelt und umfassen folgende Investitionsbereiche:
• Bildungsinfrastruktur,
• Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz,
• Stärkung der digitalen Verwaltung,
• Sport und Kultur,
• Krankenhausbau und Hochschulmedizin, einschließlich Digitalisierung sowie der Pflegeinfrastruktur,
• klimafreundliche Mobilität und öffentlicher Personennahverkehrs (ÖPNV),
• Wohnraumförderung,
• Verkehrsinfrastruktur,
• Stärkung des Wirtschafts- und Innovationsstandortes Sachsen und
• staatlicher Hochbau
Das Gesamtinvestitionsvolumen muss dabei je Maßnahme mindestens 250.000 Euro betragen. Insgesamt soll der Anteil der Investitionsvorhaben der Kommunen 66-68,5 Prozent und der Landkreise selbst 31,5-34 Prozent betragen.
Das Erstellen des Vorhabenkatalogs liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Budgets bilden jeweils die Obergrenze für die Summe der aus ihnen (landkreisbezogen bzw. je kreisfreie Stadt) bewilligten Einzelzuweisungen.

Die Mittel werden in drei Tranchen vergeben.
1. Tranche 2025-2028,
2. Tranche 2029-2032,
3. Tranche 2033 bis 2036
Die Prüfung der Verwendungsnachweise läuft anschließend bis Ende 2042.

Über Aktuelles zu den Kommunalinvestitionsbudgets, über Fristen und Termine sowie zu FAQ und Hintergründen informiert die LDS als Bewilligungsbehörde auf ihrer Webseite: https://www.lds.sachsen.de/kib/


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