Angriff auf den SPD-Politiker Matthias Ecke und ein Mitglied der Grünen vom 03.05.2024 in Dresden
02.10.2026, 15:03 Uhr — Erstveröffentlichung
Amtsgericht Dresden bestimmt Hauptverhandlungstermine
Das Amtsgericht Dresden hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden zugelassen und – abgestimmt mit den Verfahrensbeteiligten - Hauptverhandlungstermine für das I. und II. Quartal 2027 bestimmt. Zuvor hatte das Landgericht Dresden im Mai 2026 abschließend über eine vor der Anklagezulassung zu prüfende Verfahrensfrage entschieden.
Zwei der Angeklagten liegt gefährliche Körperverletzung zur Last. Sie sollen am 3. Mai 2024 gegen 22:00 Uhr auf der Schandauer Straße in Dresden den SPD-Politiker und Mitglied des europäischen Parlaments Matthias Ecke sowie einen Wahlkampfhelfer der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN während des Aufhängens von Wahlplakaten angegriffen und verletzt haben. Der dritte Angeklagte soll die beiden anderen dabei unterstützt haben; ihm liegt Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zur Last.
Wegen des zur Tatzeit jugendlichen Alters aller Angeklagter findet die Hauptverhandlung in nicht-öffentlicher Sitzung statt (§ 48 Abs. 1 JGG). Aus demselben Grund haben weitergehende Informationen, insbesondere zu den Personen der Angeklagten und den Hauptverhandlungsterminen, zu unterbleiben. Von diesbezüglichen Anfragen bittet das Gericht deshalb abzusehen.