Landwirtschaftsminister von Breitenbuch zur Einigung im EU-Agrarrat: »Kappung und Degression noch immer nicht vom Tisch«
27.10.2026, 15:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
EU-Mitgliedsstaaten einigen sich auf Teilposition zur künftigen GAP-Verordnung
Im Ringen um die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 haben sich die Agrarministerinnen und Agrarminister der Europäischen Union auf eine Teilposition zur GAP-Verordnung verständigt. Im Rat für Landwirtschaft und Fischerei beschlossen die Mitgliedstaaten die aus ihrer Sicht nötigen Anpassungen der Kommissionsvorschläge, mit welchen der Rat in die anstehenden Trilog-Verhandlungen gehen wird. Die Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) mit den jeweiligen GAP-Maßnahmen müssen von den EU-Mitgliedsländern parallel dazu erarbeitet und bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht werden, damit die neue Förderperiode pünktlich im Jahr 2028 starten kann.
Sachsens Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch begrüßte die Einigung und betonte: »Der Rat hat zügig beraten und nun seinen Standpunkt zur GAP-Verordnung pünktlich verabschiedet. Das ist ein wichtiges Signal für die Verhandlungen im Trilog, aber auch für die landwirtschaftlichen Betriebe. Es zeigt sich, an welchen Stellen die Mitgliedsstaaten die Vorschläge der EU-Kommission unterstützen und wo sie etwa mehr Vereinfachungen und mehr Flexibilität einfordern.«
Weil wesentliche finanzielle Fragen zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2028 bis 2034 (MFR) im Rat für Allgemeine Angelegenheiten erörtert werden, handelt es sich um eine »partielle« Position des Agrarrates. Eine Einigung zum Budget wird bis Ende 2026 angestrebt. »Die verpflichtende Degression und Kappung der flächenbezogenen Einkommensstützung je nach Betriebsgröße steht leider weiterhin im Raum und ist noch immer Bestandteil der Verhandlungsmasse zum künftigen Finanzrahmen«, so Staatsminister von Breitenbuch. »Trotz vehementer Kritik von Berufsstand, Bundesrat sowie Fachminister- und Ministerpräsidentenkonferenzen sehe ich bislang keine klare Ablehnung Deutschlands dieser geplanten willkürlichen Kürzungen. Die Betriebe in den historisch gewachsenen größeren Agrarstrukturen in Sachsen und in den anderen ostdeutschen Ländern würden benachteiligt gegenüber ihren Berufskolleginnen und -kollegen in anderen Bundesländern und Mitgliedsstaaten. Für mich ist es unverständlich, dass diese Tatsache nicht anerkannt wird. Ich appelliere deshalb an die Fairness und Loyalität der Entscheidungsträger: die EU-weite verpflichtende Degression und Kappung der Einkommensstützung für landwirtschaftliche Betriebe darf nicht kommen!«
Derzeit wendet Deutschland das System der Besserstellung der ersten Hektare an Stelle von Degression und Kappung an. Das Modell ist vom Berufsstand akzeptiert und in der Verwaltung etabliert. Sachsen setzt sich dafür ein, diesen Ansatz auch in der neuen Förderperiode ab 2028 fortzuführen.