Tillich lehnt Vorranggesetz im Gesundheitssystem ab

11.05.2010, 13:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (11. Mai 2010) – Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich ist gegen ein Gesetz für eine vorrangige ärztliche Behandlung bestimmter Patienten oder Erkrankungen. Überlegungen aus der Ärzteschaft nach einer so genannten gesetzlichen „Priorisierung“ medizinischer Leistungen seien überflüssig. „Ich fände es besser, wir würden gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten, statt unsere Zeit mit Diskussionen über eine Priorisierung zu verschwenden, die wir gar nicht brauchen“, betonte Tillich am Dienstag in Dresden auf dem 113. Deutschen Ärztetag.

Dahinter steht die Idee der Bundesärztekammer, dass der Gesetzgeber einen Katalog auf den Weg bringen soll, welcher Patient bei welchem medizinischen Problem mit welcher Dringlichkeit behandelt wird. „Wir sollten die Politik bei der medizinischen Prioritätensetzung rauslassen“, so Tillich. „Die Entscheidung über die Notwendigkeit oder Dringlichkeit einer Behandlung soll weiterhin der Arzt in Abstimmung mit Patienten und Angehörigen treffen, aber nicht die Politik“.

Das deutsche Gesundheitssystem ist nach Überzeugung Tillichs weitaus besser als sein Ruf und ist auch finanziell ordentlich aufgestellt. „Seien wir ehrlich: So schlecht ist unser Gesundheitssystem nicht finanziert“, sagte er in seinem Grußwort an den Ärztetag. Ziehe man die OECD-Vergleichszahlen zu den Gesundheitsausgaben pro Kopf heran, dann stehe Deutschland an zehnter Stelle.

Dies könne sich durchaus sehen lassen: „Die finanzielle Ausstattung unseres Gesundheitssystems ist im internationalen Vergleich recht großzügig“, erklärte Tillich in seiner Rede zum Auftakt des Ärztetages. Auch „in Sachen Kostendämpfung“ werde Deutschland immer besser.

Für den Ministerpräsidenten geht es vor allem darum, „darüber zu reden, wie wir die vorhandenen Mittel noch besser einsetzen“, sagte er. „Unsere Themen müssen sein: Die Effizienz in der Gesundheitswirtschaft und die Prävention steigern und stärken“.

Beim Thema Ärztemangel zieht Tillich mit den Vertretern der Ärzteschaft an einem Strang. „Sie nehmen sich eines Problems an, für das wir in Sachsen schon lange nach Lösungen suchen: Die medizinische Versorgung zu sichern, und das bei steigendem Versorgungs- und Finanzbedarf“.

Abhilfe verspricht sich der Freistaat durch ein dreigliedriges Vorgehen: Zuschüsse für Ärzte, die sich in einem unterversorgten Raum niederlassen; Anreize, ein Medizinstudium aufzunehmen und ein Stipendium, wenn sich ein Arzt für fünf Jahre als Landarzt verpflichtet und drittens eine Entlastung durch Praxisassistentinnen, die den Hausarzt bei Hausbesuchen vertreten.

Um dem Ärztemangel auf dem Land nachhaltig zu begegnen, setzt Tillich auf mehr Kompetenzen für die Länder, eine Stärkung der Regionalisierung und mehr Wettbewerb: „Mit Zentralismus bekommen wir die Probleme nicht in den Griff“. Vor allem aber dürfe man keine Zeit verlieren und nicht wie beim „normalen deutschen Weg“ erst langwierig erproben, diskutieren und „am Schluss zerreden“. Die Politik allein könne es nicht richten: „Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ist in erster Linie eine ureigene Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung“, mahnte Tillich. „Selbstverwaltung heißt, selbst Verantwortung zu übernehmen“.


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