Hexenfeuer vertreiben nicht nur böse Geister

27.04.2010, 10:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kupfer: „Beim Tanz in den Mai auch an Tiere und Umwelt denken“

Bei der Organisation der traditionellen Hexenfeuer in der Walpurgisnacht vom 30. April auf den 1. Mai müssen einige rechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Umweltminister Frank Kupfer weist ausdrücklich darauf hin, dass neben den Polizeiverordnungen der Städte und Gemeinden auch wichtige Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes sowie abfallrechtliche Bestimmungen zu beachten sind. „Immer wieder wird unsere Natur durch unsachgemäße Großfeuer in Mitleidenschaft gezogen. Dabei kann man schon durch wenige und einfache Grundregeln Pflanzen und Tiere schützen, die Luft sauber halten und trotzdem ein fröhliches Fest feiern“, sagte Kupfer.

So sollte das Holz für die Feuerstelle nicht zu früh, sondern möglichst erst kurz vor dem Abbrennen aufgestapelt werden. „Gerade jetzt im Frühjahr nutzen zahlreiche Insekten, Amphibien, Kleinsäuger und Vögel derartige Holzansammlungen als Unterschlupf oder Nistplatz. Ein Abbrennen dieser mehrere Tage angelegten künstlichen „Habitate“ hätte für die Tiere katastrophale Folgen“, betonte der Minister. Außerdem sollte auf ein Feuer in der Nähe von sensiblen Biotopen wie Wäldern, Hecken oder Trockenrasen und allen ausgewiesenen Schutzgebieten ganz verzichtet werden.

Grundsätzlich darf weder Hausmüll noch belastetes Holz verbrannt werden. „Auch normale Garten- und Pflanzenabfälle dürfen nur in zeitlich begrenzten Ausnahmefällen verbrannt werden“, ergänzt Kupfer. „Verrotten und Kompostieren hat immer Vorrang. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn beides nicht möglich oder nicht zumutbar ist.“

Um die Belastungen der Umwelt durch die Feuer in Grenzen zu halten, ist ein öffentliches Verbrennen von Holz sowie pflanzlichen Materialien nur dann zulässig, wenn es sich um ein anerkanntes und über Jahre hinweg gepflegtes Brauchtumsfeuer handelt. Viele Kommunen haben dazu eigene ordnungsbehördliche Verordnungen erlassen. An den in Sachsen bedeutendsten Terminen für Brauchtumsfeuer, zu Ostern und Walpurgis, werden jedes Jahr kurzzeitig deutlich höhere Konzentrationen von Feinstaub in der Luft gemessen als sonst in dieser Jahreszeit üblich.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Dr. Frank Bauer
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