Nach Einführung der Kopfnoten kommen jetzt auch Fehltage auf's Zeugnis
25.04.2000, 13:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus greift den Wunsch von Lehrern, Eltern und Ausbildungsbetrieben auf und erweitert die Verwaltungsvorschrift zur Gestaltung von Zeugnissen für alle Schularten bis Klasse 10. Ab dem kommenden Schuljahr werden in der Zeile "Bemerkungen"* in den Zeugnissen zum Halbjahr und zum Schuljahresende auch die Fehltage des Schülers eingetragen. Dabei wird in entschuldigte und unentschuldigte Fehltage unterschieden.
"Das Vermerken der Fehltage kann auf den bereits eingeführten neuen Zeugnisformularen erfolgen. Ein größerer Aufwand für die Lehrerinnen und Lehrer wird auch nicht entstehen, denn die Fehltage werden schon jetzt im Klassen-buch festgehalten. Auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen werden jedoch keine Fehltage aufgeführt. Das haben wir so mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt", erklärt Kultusminister Dr. Matthias Rößler.
Neben den Kopfnoten und verbalen Einschätzungen ist die Angabe der Fehltage auf dem Zeugnis für Eltern und Ausbildungbetriebe eine ergänzende Auskunft zum betreffenden Schüler. Aber auch künftig sind die Schulleitungen gefordert, bei unentschuldigten Fehltagen Schüler an das Einhalten der gesetzlichen Schulpflicht zu erinnern. Dabei hat der Schulleiter außerdem die Möglichkeit, über die zuständigen Ordnungsämter der kreisfreien Städte und Landkreise Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.
Regelungen zum Ausweisen von Schüler-Fehltagen gibt es bereits in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland.
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- In Klassenstufe 1 der Grund- und Förderschulen sowie in Zeugnissen für geistig Behinderte werden die Fehltage in den Zeilen für die Verbaleinschätzung eingetragen.