Stillegung Rossendorfer Forschungsreaktor

30.01.1998, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

09/98
Dresden, den 30. Jan. 1998

Nach 40 Jahren in den Ruhestand
Erste Teilgenehmigung für Stillegung des Rossendorfer Forschungsreaktors

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung hat heute (Freitag, den 30. Januar) in Dresden die erste Teilgenehmigung zur Stillegung des Rossendorfer Forschungsreaktors (RFR) erteilt. Mit dem ersten Stillegungsschritt kann der ehemalige DDR-Forschungsreaktor fast genau 40 Jahre nach seiner Inbetriebnahme endgültig entladen werden, d.h. die im Kernreaktor verbliebenen Brennelemente können in das dafür vorgesehene Abklingbecken umgelagert werden.

Die Stillegung des Rossendorfer Reaktors wird in mehreren gesondert zu genehmigenden Teilschritten erfolgen, die von der Umlagerung der Brennelemente bis hin zum Abbau sämtlicher kerntechnischer Anlagen reichen. Grundlage der vollständigen Stillegung des RFR ist ein Kabinettsbeschluß der Sächsischen Staatsregierung vom 13. Juli 1993. Erklärtes Ziel ist es, den Standort Rossendorf von Kernmaterial und radioaktiven Altlasten zu entsorgen. Der in Rossendorf ansässige Verein für Kernverfahrenstechnik und Analytik Rossendorf e.V. (VKTA) wurde beauftragt, die Stillegung des Reaktors durchzuführen. Demgemäß stellte der VKTA im Dezember 1994 den "Antrag auf Genehmigung des Abbaues des RFR - 1. Teilgenehmigung - Nachbetriebsphase" beim Umweltministerium.

Für die erste Stillegungsgenehmigung mußten die Antragsunterlagen und die Anlage selbst sowie der Fortschritt bei Maßnahmen zur Erfüllung von Genehmigungsvoraussetzungen (Nachweise zum Stand von Wissenschaft und Technik) umfassend geprüft werden. In das Genehmigungsverfahren waren unabhängige Sachverständige einbezogen. Sie bewerteten besonders die notwendigen Vorsorgemaßnahmen gegen Schäden und Umweltaus-wirkungen auf die Umgebung des Reaktors. Die Empfehlungen der Gutachter wurde vom VKTA im Genehmigungsverfahren weitgehend umgesetzt. Darüber hinaus wurden weitere zuständige Behörden (wie Innenministerium, Regierungspräsidium Dresden, Staatliches Umweltfachamt Radebeul, u.a.), die zuständige Gemeinde Schönfeld-Weißig und der Land-kreis Sächsische Schweiz in das Verfahren einbezogen.
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Zum Werdegang des Rossendorfer Forschungsreaktors:

Der RFR wurde am 16. Dezember 1957 in Betrieb genommen.
Der Reaktor russischen Typs diente als Einrichtung der Akademie der Wissenschaften der DDR zur Kernforschung. Daneben lieferte er Radioisotope für medizinische Präparate.
Von 1987 bis 1989 wurde der Reaktor generalüberholt.
Aus wissenschaftspolitischen Gründen (Verhältnis Kosten / Wissenschaftswert) wurde der Reaktor am 27. Juni 1991 endgültig abgeschaltet. Das nukleare Potential des ehemaligen DDR-Zentralinstituts für Kernforschung (ZfK) soll nach dem Willen der Sächsischen Staatsregierung sicher und so schnell wie möglich in den nächsten Jahren aus Rossendorf entfernt werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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