Fluthilfe auch für Sportstätten im Vereinseigentum
28.06.2013, 16:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Innenminister begrüßt Regelung
Der Bundestag hat bei seiner Entscheidung zum Aufbauhilfegesetz auch die vereinseigenen Sportstätten mit aufgenommen. Innenminister Markus Ulbig begrüßt die Regelung.
Innenminister Markus Ulbig: „Damit ist sichergestellt, dass auch Vereine mit eigenen vom Hochwasser geschädigten Sportstätten entsprechende Anträge stellen können. Das wird auch sächsischen Vereinen zugutekommen. Darüber freue ich mich. Gleichzeitig ist damit auch eine sächsische Forderung innerhalb der Verhandlungen durchgesetzt worden.“