Startschuss für eigentlichen Wiederaufbau nach Flut
12.07.2013, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Kabinett in Dresden billigt Regelungen über Finanzhilfen für Betroffene
Dresden (12. Juli 2013) - Das Kabinett in Dresden hat am Freitag im Vorgriff von noch festzulegenden Regelungen des Bundes die gemeinsame Richtlinie Hochwasserschäden 2013 der sächsischen Staatsregierung gebilligt. Der Freistaat ist damit das erste Bundesland, das unabhängig von den Soforthilfen ein komplettes Wiederaufbauprogramm erarbeitet hat.
Grundlage dafür ist der nationale Aufbauhilfefonds, der vom Bund und allen Ländern gespeist wird und acht Milliarden Euro umfassen soll. Erstmals in Sachsen gibt es im konkreten Fall eine ressortübergreifende gemeinsame Regelung zu den Hilfen für Hochwasseropfer. Dies trägt zu einer größeren Klarheit bei und soll helfen, die Abwicklung zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die sächsische Regelung sieht vor, dass Privatpersonen in der Regel bis zu 50 Prozent der Gebäudeschäden ersetzt bekommen. Zuschüsse in der Höhe soll es auch zur Beseitigung von Schäden geben, die die Flut an Gewerberäumen und gemeinschaftlich genutzten Wegen von Vereinen und in Kleingartenanlagen angerichtet hat. Schäden werden in der Regel nur ab einem Betrag von 5.000 Euro berücksichtigt, bei Vereinen liegt die Grenze bei 2.000 Euro.
Die Kommunen können für die Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur mit Zuschüssen von bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben rechnen. Die Städte und Gemeinden sind bereits dabei, die Schäden etwa an ihren Kindertagesstätten oder Straßen genau aufzulisten. Bereits im September soll dann der Wiederaufbauplan für die Kommunen stehen.
Umfangreiche staatliche Hilfsleistungen soll es außerdem für Unternehmen geben. Die entsprechende Vereinbarung von Anfang Juli zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem sächsischen Wirtschaftsministerium für Unternehmen bis zu 500 Mitarbeiter ist in die Richtlinie eingeflossen. Der Zuschuss beträgt danach 50 Prozent des entstandenen Schadens bis zu einer maximalen Höhe von 100.000 Euro, in Härtefällen bis 200.000 Euro.
„Mit den bereits gezahlten Soforthilfen hat Sachsen frühzeitig ein Signal für den Neuanfang gesetzt“, sagte Staatskanzleichef Johannes Beermann in Dresden. „Die Betroffenen können nun beginnen und Anträge an die zuständigen Stellen richten“
Bauliche Maßnahmen sind so auszuführen, dass Schäden bei einem erneuten Hochwasser vermieden oder zumindest reduziert werden. Ist wahrscheinlich, dass Hochwasserereignisse wiederkehrend erhebliche Schäden verursachen, werden auch Maßnahmen zum Wiederaufbau an anderer Stelle im Einzelfall unterstützt.
Geschädigte bekommen durch einen 50-prozentigen Zuschuss den Schaden teilweise ersetzt, der ihnen durch das Hochwasserereignis entstanden ist. Es steht ihnen frei, diese Mittel für einen Wiederaufbau an anderer Stelle zu verwenden.
Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank. Anträge auf staatliche Zuschüsse können vom 16. Juli an bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Privatpersonen und Vereine haben bis Ende 2014 Zeit, dort Zuschüsse zu beantragen, Unternehmen bis Ende 2013.
Für das Verfahren bei Schäden an Straßen und Brücken ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr zuständig.
Die Betroffenen können sofort mit der Schadensbeseitigung beginnen, es gilt der sogenannte förderunschädliche Maßnahmebeginn. Ausgaben für den Wiederaufbau werden dabei grundsätzlich auch dann gefördert, wenn die entsprechende Bewilligung erst später erfolgt.
Zuschüsse über die Regelförderung hinaus können im Einzelfall auch dann gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen nicht in vollem Umfang erfüllt sind, aber besondere Härten damit zumindest etwas abgemildert werden können. Dazu wird in der SAB eine Klärungsstelle eingerichtet. Dieser gehören Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der in Sachsen vertretenen Wohlfahrtsorganisationen an.
Damit sichergestellt wird, dass es bei der Verteilung der staatlichen Hilfen und der Spenden transparent und gerecht zugeht, setzt das Land erneut auf die Spendendatenbank Phoenix. Sie ist ein gemeinsames Projekt von Spendenorganisationen und Verwaltung und ermöglicht den schnellen Abgleich beantragter und ausgereichter Zuschüsse und Spenden. Die Datenbank wird vom DRK Sachsen betrieben. Sie hatte sich bereits bei der Premiere nach dem Hochwasser 2002 bewährt.
Das Hochwasser hat in weiten Teilen Sachsens große Schäden angerichtet, die sich nach derzeitigem Stand auf rund 1,9 Milliarden Euro belaufen.
Ministerpräsident stiftet Fluthelfer-Orden
Der sächsische Ministerpräsident wird als ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für die spontane und solidarische Hilfe in den Tagen der Flut einen "Sächsischen Fluthelfer-Orden 2013" stiften. Er soll zunächst in einer ersten Auflage von 60.000 Stück hergestellt werden und wird voraussichtlich erstmals im Frühherbst an erste ausgewählte Helfer in einem feierlichen Rahmen durch den Ministerpräsidenten verliehen. Jeder Helfer, der mindestens einen Tag in Sachsen geholfen hat, kann den Orden bekommen. Das Verfahren zur Vergabe des Ordens wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Der "Sächsische Fluthelfer-Orden" wurde bereits 2002 nach der großen Elbeflut an Helfer und Freiwillige verliehen.
Imagekampagne „So geht sächsisch“ wird mit Tourismuswerbung fortgesetzt
Sachsen ist ein attraktives Reiseziel. Gerade jetzt ist es wichtig für die Branche, dass Touristen in den Freistaat kommen. Nur in wenigen Ausnahmefällen gibt es noch Einschränkungen. Ab diesem Wochenende, (Samstag, 13. Juli 2013), wird "Tourismus in Sachsen" das Thema der nächsten Anzeigen der „So geht sächsisch“-Kampagne sein. Die Anzeigen werden in regionalen und überregionalen Tageszeitungen erscheinen. Danach sollen auch Magazine wie "Der Spiegel" oder "ADAC Motorwelt" folgen. Plakate zum Thema "Tourismus in Sachsen" werden ab August überregional in den Städten Berlin, Köln, München, Stuttgart und Hamburg an stark frequentierten Orten zu sehen sein, beispielsweise in den Bahnhöfen.