Versicherungsschutz gegen Naturgewalten im Fokus

31.03.2014, 12:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Versicherungsgipfel in Dresden – Tillich fordert bezahlbare Policen auch für Risikogebiete

Dresden (31. März 2014) – Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat die Forderung nach einem bezahlbaren Versicherungsschutz gegen Hochwasser und andere Naturkatastrophen auch in besonders gefährdeten Lagen bekräftigt.

„Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung muss auch in hochwassergefährdeten Gebieten zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen möglich sein“, sagte Tillich am Montag bei einem Spitzengespräch mit der deutschen Versicherungswirtschaft in Dresden. „Entscheidend ist dabei weiterhin, dass Versicherer und zu Versichernde sich an einen Tisch setzen, um auch in schwierigen Einzelfällen noch Lösungen zu finden.“

„Wenn sich kein anderer Weg abzeichnet, müssen wir auch über eine Pflichtversicherung sprechen, die solidarisch alle einschließt“, sagte Tillich weiter. Er verwies auf eine von der Justizministerkonferenz Ende 2013 eingesetzte Arbeitsgruppe. Deren Auftrag ist es, die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einer größeren Verbreitung von Elementarschadenversicherungen einschließlich einer Versicherungspflicht für solche Schäden auszuloten.

In dem Zusammenhang schlug Tillich - als eine denkbare Variante - eine Gebäudeversicherung vor, die in jedem Fall auch den Schutz gegen Naturgewalten einschließt. „Die Versicherungsunternehmen sollten darüber nachdenken, künftig eine Gebäudeversicherung inklusive Schutz gegen Elementargefahren anzubieten, der anders als bislang nicht abgewählt werden kann.“ Er verwies darauf, dass in Deutschland hohe Schäden nicht allein durch Hochwasser verursacht würden, sondern beispielsweise auch durch Hagelstürme oder durch Starkregen ausgelöste Erdrutsche.

An dem mittlerweile dritten Versicherungsgipfel nahmen außer Vertretern von Versicherungswirtschaft und Staatsregierung auch Verbraucherschutzexperten sowie Vertreter von Kommunen, Landkreisen und der Wirtschaft teil. Bereits 2010 und 2011 hatte es solche Spitzengespräche gegeben.

Sachsen ist im vergangenen Jahr erneut von einer Hochwasserkatastrophe getroffen worden. Die Juni-Flut richtete vielerorts schwere Schäden an.

Tillich sagte, „der Hochwasserschutz in Sachsen hatte und hat weiter Priorität.“ Er erinnerte dabei auch an eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit dem Freistaat Bayern, die auf eine Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen abzielt.

Neben weiteren Verbesserungen beim baulichen Hochwasserschutz gehe es darum, das Gefahrenbewusstsein in der Bevölkerung für Naturgefahren weiter zu schärfen. Angesichts von immer häufiger auftretenden extremen Ereignissen wie Überschwemmungen und Stürmen gelte es, die Eigenvorsorge noch stärker in den Blick zu nehmen. Sachsen werde daher auch die gemeinsame Informationskampagne mit der Versicherungswirtschaft fortführen.

„Jedem Hauseigentümer und jedem Unternehmer muss klar sein, dass nicht automatisch der Staat finanziell einspringen kann, wenn sich Naturkatastrophen ereignen“, mahnte Tillich. Für die Betroffenen der Juni-Flut gebe es auch dank Bund und Europäischer Union finanzielle Unterstützung in großem Umfang. „Ob und in welchem Umfang der Staat künftig finanziell helfen kann, kann aber nicht prognostiziert werden. Private und Unternehmen, aber auch Kommunen sollten daher vorsorgen. Dazu zählt auch die Absicherung von Elementarschäden. Die individuelle Eigenvorsorge geht vor staatlicher Hilfe.“


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