Sachsen ist Vorreiter: Wildmonitoring ab morgen online

31.03.2014, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Moderne Technik für traditionsreiche Naturschutzarbeit

In Sachsen startet im April erstmals das Wildmonitoring per Internet. Jagdausübungsberechtigte, also in der Regel die Pächter oder Eigentümer von Jagdbezirken, sind nach Jagdgesetz verpflichtet, sich am Monitoring zu beteiligen. Dazu gehören neben der Meldung über das Vorkommen jagdbarer Wildarten auch Wahrnehmungen geschützter Wildarten, die nicht bejagt werden.

„Mit dem Monitoring wollen wir hinreichend flächendeckende Informationen über bestimmte Wildarten erhalten, über ihr Vorkommen, ihre Verbreitung und die Entwicklung der Bestände“, so Forstminister Frank Kupfer. „Unsere Jäger sind durch ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihren regelmäßigen Aufenthalt im Jagdbezirk auf besondere Weise in der Lage, dabei eine wichtige Rolle zu übernehmen“.

Die Ergebnisse des Monitorings sind für die nachhaltige Hege und Bejagung des Wildes eine ebenso wichtige Grundlage wie für den Artenschutz. „Mit der Jägerschaft bin ich mir über diese Bedeutung einig“, so der Minister.

Einmal jährlich sind die im Jagdbezirk vorkommenden Wildarten über das Online-Programm „Sächsisches Wildmonitoring“ (www.wildmonitoring.sachsen.de) an die Jagdbehörde zu melden. Eine umgehende Meldung ist bei Wahrnehmungen von Wildarten wie Luchs, Wildkatze, Wolf oder Birkhuhn im Jagdbezirk erforderlich. Solche Wahrnehmungen können dokumentierte Beobachtungen, Fotos, Riss-, Losungs- oder Spurenfunde sein. Verantwortlich für die Meldungen sind jeweils die Jagdausübungsberechtigten. Besonders geschulte Wildtierbeauftrage aus den Reihen der Jäger sollen bei der Begutachtung von Wildtierrissen oder beim Erkennen von Spuren und Losung Unterstützung leisten. Der Landesjagdverband Sachsen e. V. führt diese Schulungen gemeinsam mit dem Institut für Forstbotanik und Forstzoologie der Technischen Universität Dresden durch.

Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Programmes sind lediglich ein Internetanschluss bzw. ein internetfähiges Smartphone sowie eine Registrierung durch die untere Jagdbehörde. Sachsen ist das erste Bundesland, das ein solches Online-Programm nutzt.

Hintergrund:

Sachsen hat eine Jagdfläche von 1,6 Millionen Hektar. Davon sind 75 % im Eigentum von Grundeigentümern mit jeweils weniger als 75 Hektar zusammenhängender Jagdfläche. Diese Eigentümer sind in 1 400 Jagdgenossenschaften zusammengeschlossen. Die Flächen der Jagdgenossenschaften sind auf rund 2 000 Jagdbezirke mit mindestens 250 Hektar Größe aufgeteilt.

Rund 900 Eigenjagdbezirke von Grundeigentümern, die jeweils mehr als 75 Hektar zusammenhängende Jagdfläche besitzen, bilden die verbleibenden 25 % der Jagdfläche.

Die Jagdbezirke werden in der Regel an Jäger verpachtet oder von den Eigentümern selbst bejagt. Diese Jäger sind damit jagdausübungsberechtigt und verantwortlich für den Jagdbezirk, weitere Jäger können über sogenannte Jagderlaubnisscheine an der Jagd beteiligt werden. In Sachsen gibt es insgesamt rund 11 000 Jäger und Jägerinnen. Der Frauenanteil liegt bei ca. 5 % (520).

Die Pflicht der Jagdausübungsberechtigten zur Beteiligung am Wildmonitoring ist im Sächsischen Jagdgesetz geregelt. Die Obere Jagdbehörde (Staatsbetrieb Sachsenforst) macht entsprechend der Sächsischen Jagdverordnung bekannt, für welche Wildarten und Zeiträume ein Wildmonitoring durchgeführt wird. Dabei werden auch die Meldetermine festgelegt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Burkhard Beyer
Telefon: +49 351 564 20013
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: Burkhard.Beyer@smekul.sachsen.de
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