Kultusministerium gibt Ferientermine bis Schuljahr 2023/24 bekannt
06.11.2014, 09:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Kultusministerium hat heute die Ferientermine von 2017 bis 2024 für den Freistaat Sachsen bekanntgegeben. Sie wurden im sächsischen Amtsblatt, im Ministerialblatt sowie auf der Internetseite des Kultusministeriums unter
http://www.schule.sachsen.de/ferien veröffentlicht.
Während die Kultusministerkonferenz die langfristigen Termine für die Sommerferien bereits im Juni auf ihrer 346. Sitzung für alle Bundesländer beschlossen hat, werden die übrigen Ferientermine – die sogenannten kleinen Ferien - von den jeweiligen Ländern selbst festgelegt. In Sachsen tagte dazu eine Arbeitsgruppe, der neben der Schulverwaltung auch Vertreter der Wirtschaft, der Tourismusbranche sowie der Eltern- und Schülervertretungen angehören. Den jetzt vorliegenden Terminen haben alle Beteiligten zugestimmt.
In Sachsen sind mittlerweile zweiwöchige Herbst- und Winterferien sowie eine Woche Osterferien fest etabliert. Aufgrund der breiten Zustimmung wird an diesem Rhythmus auch im Ferienkalendarium bis 2024 festgehalten. In allen Jahren wird zudem der Freitag nach Himmelfahrt als Ferientag deklariert. Je nach Lage der feststehenden Feiertage ergeben sich pro Schuljahr ein bis zwei unterrichtsfreie Tage, deren Datum die Schulen selbst festlegen können.
Wie das Kultusministerium betonte, werden alle Ferientermine zuallererst nach pädagogischen Gesichtspunkten festgelegt. So müsse beispielsweise die Zeit zwischen den Ferien im Frühjahr und den Sommerferien so groß sein, dass die am Ende des Schuljahres liegenden Prüfungen abgesichert sind. Da Sachsen am rollierenden System der Sommerferien innerhalb der Bundesrepublik teilnimmt und die Sommerferien teilweise bereits Ende Juni beginnen, gibt es in Sachsen grundsätzlich keine längeren Pfingstferien.
Die Ferienregelung für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024 ist als PDF-Datei beigefügt.