Studie untersucht Verankerung der Inklusion an Sachsens Hochschulen im Umgang mit Studierenden und Beschäftigten mit Beeinträchtigung

16.08.2016, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wissenschaftsministerin Stange: „Inklusionsmittel haben bereits Sensibilisierung und Dynamik an den Hochschulen ausgelöst“

Sachsens Hochschulen stehen am Beginn eines Entwicklungsprozesses hin zur inklusiven Hochschule. Diese Erkenntnis liefert eine vom Sächsischen Landtag geforderte und vom Wissenschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie zur Situation von Studierenden und Beschäftigten mit Beeinträchtigungen im öffentlichen Wissenschaftsbereich. Untersucht wurden Hochschulen, die Berufsakademie, Studentenwerke, die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) sowie die landesfinanzierten Forschungseinrichtungen. Die Erhebung stellt den qualitativen status-quo fest. Erarbeitet wurde die Studie von der ZAROF GmbH, einer Gesellschaft für Personal, Organisations- und Regionalentwicklung aus Leipzig.

„Es ist mir sehr wichtig, dass wir nun fundierte Erkenntnisse über die Bedingungen für Studierende und Beschäftigte mit Beeinträchtigungen an den Hochschulen haben. Die Studie zeigt, dass wir bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Hochschul- und Wissenschaftsbereich noch ganz am Anfang stehen. Aber wir wissen nunmehr auch, wo und wie wir konkret ansetzen müssen“, erklärt Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange. Sie ergänzt: „Die Studie zeigt aber auch, dass wir mit den ausgereichten Inklusionsmitteln von je zwei Millionen Euro im letzten und in diesem Jahr bereits eine Dynamik in Gang gesetzt haben, die für die Verbesserung der inklusiven Qualität der Hochschulen ein wichtiger Schritt ist. Wir werden die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen nun mit den untersuchten Einrichtungen diskutieren. Und wir werden sie bei der Aufstellung und Umsetzung eigener Maßnahmepläne begleiten.“ Die Ministerin bekräftigt: „Wir wollen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen stärker als bisher unterstützen, die Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Studierenden und Beschäftigten zu verbessern. Wir brauchen alle Talente in unserer Gesellschaft und haben nicht das Recht, einzelne zurückzulassen. Jeder Mensch ist wertvoll. Ich ermutige Studierende und Beschäftigte mit Behinderungen ausdrücklich, sich frühzeitig zu öffnen und sich zu beteiligen. Wir reagieren auch hochschulpolitisch, indem wir das Thema mit den Erkenntnissen der Studie noch deutlicher in die Hochschulentwicklungsplanung aufnehmen. Dabei zeigt sich schon jetzt, dass es nicht die eine Handlungsanleitung für alle Einrichtungen geben wird, sondern jede ihr eigenes spezielles Konzept benötigt.“

Kathrin Rieger, Geschäftsführerin der ZAROF GmbH, betont: „Wir sind bei allen Einrichtungen auf große Offenheit, aber auch auf viel Unsicherheit beim Umgang mit dem Thema gestoßen. Die Studie liefert ein differenziertes Bild von der Umsetzung inklusiver Maßnahmen. Keine Hochschule hat ein vollumfängliches Konzept, aber fast überall gibt es positive Einzelbeispiele. Stark muss noch am Verständnis von Inklusion gearbeitet werden. Denn es geht nicht allein um die Integration Einzelner, sondern um eine große Offenheit der Institutionen und der Systeme, mit dem Ziel, die freie Entfaltung aller zu ermöglichen.“

Die zentralen Ergebnisse der Studie:

  • Die Studieneingangsphase ist die zentrale Schnittstelle und Hürde.
  • Den Studentenwerken kommt eine hohe Bedeutung bei der Beratung und Betreuung auch in der Studieneingangsphase zu. Sie agieren bereits mit hoher Sensibilität und Professionalität. Auch die Erhöhung der Haushaltsmittel für die Studentenwerke hat positiv gewirkt.
  • Viele beeinträchtigt Studierende suchen zu spät oder gar nicht die Beratungs- und Kontaktstellen auf. Bessere Informationsangebote könnten hilfreich sein.
  • Mit flexiblen Studienmodellen könnte auf die verschiedenen Bedarfe besser eingegangen werden.
  • Beim Lehrpersonal herrscht Unsicherheit im Umgang mit Studierenden mit Behinderung.
  • In Lehre und bei Prüfungen sind Einzelfallregelungen zur Schaffung geeigneter Studienbedingungen gängiges Prinzip. Dies ist nicht ausreichend mit Blick auf die Entwicklung allgemeiner Rahmenbedingungen.
  • In Prüfungen sind Nachteilsausgleiche geregelt. Eine breitere Varianz möglicher Prüfungsleistungen könnte einen inklusiven Ansatz noch stärken – unter strenger Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
  • Information und Beratung werden gemeinsam von Hochschulen und Studentenwerken wahrgenommen. Es bestehen unterschiedliche Beratungs- und Informationsangebote durch Beauftragte der Hochschulen, den Studentenrat sowie die Studentenwerke. Die Einzelfallberatung führt zu einem hohen Ressourceneinsatz.
  • Die Vernetzung von Beauftragten der Hochschulen mit Behindertenverbänden steht noch am Anfang.
  • Die IBS (bundesweite Informations- und Beratungsstelle der Studentenwerke) wirkt positiv.
  • Landesfinanzierte Forschungseinrichtungen stehen dem Thema offen gegenüber, verfügen aber über wenig Erfahrungen und teilweise ungenügende Zugänge für Menschen mit Behinderungen. Es mangelt an etablierten Konzepten.
  • Bauliche Barrierefreiheit für Mobilitätsbeeinträchtigte ist in den untersuchten Einrichtungen nur zum Teil gegeben – für Sinnesbeeinträchtigte nur in wenigen Fällen.
  • Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollten Experten in eigener Sache in Planungen integriert werden – langfristig sollten alle Einrichtungen barrierefrei zugänglich sein. Dieser Standard sollte nicht nur bei Um- und Neubauten angelegt, sondern auch im Baubestand umgesetzt werden.
  • Die kommunikative Barrierefreiheit ist sowohl auf Ebene der Hochschulen wie auch auf einer barrierefreien Informationsplattform auf Landesebene zu erreichen. Die Hochschulen sollten Lernplattformen berücksichtigen.

Folgende Handlungsempfehlungen wurden abgeleitet:

  • An allen Einrichtungen muss das Bewusstsein für das Zielbild einer inklusiven Hochschule weiterentwickelt werden.
  • Es bedarf der strategischen und konzeptionellen Verankerung des Themas in der Hochschulpolitik.
  • Wissen und Kompetenzen sollten in einer Fachstelle gebündelt werden. Über diese sind Transfer und Vernetzung zu fördern. Dabei ist eine Verstärkung der Kooperation mit den Studentenwerken wichtig.
  • Inklusion sollte in der Weiterbildung und Personalentwicklung verankert werden.
  • Auf Basis eines allgemeinen Orientierungsrahmens sind hochschulspezifische Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. Diese müssen alle Bereiche betreffen: Information, Beratung, bauliche und kommunikative Barrierefreiheit.
  • Zur Umsetzung der Empfehlungen sind auch Ressourcen erforderlich.

In einigen Hochschulen und bei den Studentenwerken gibt es bereits gute Einzelfallbeispiele. So haben die Westsächsische Hochschule Zwickau, die TU Bergakademie Freiberg und die Studienakademie Breitenbrunn bereits eigene Untersuchungen der Barrierefreiheit auf ihrem Campus angestellt. Die Hochschule Mittweida unterhält einen Ausleihpool für technische Hilfsmittel für Studierende mit Behinderungen. An der TU Chemnitz informiert und sensibilisiert ein Runder Tisch mit allen Prüfungsausschüssen für das Studieren mit Behinderung. Die Hochschule Zittau/Görlitz stellt einen Leitfaden „Barrierefreie Lehre“ den Dozenten zur Verfügung. An der Universität Leipzig bietet ein Stura-Referat Beratungsangebote an. Die TU Dresden hat einen Inklusionsbeirat etabliert.

Im Januar 2015 wurde auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Sächsischen Landtag ein Beschluss zur Erstellung einer Studie zur Situation der Studierenden und Beschäftigten an den sächsischen Einrichtungen der Hochschulbildung gefasst, um die gegenwärtige Situation zu analysieren und Empfehlungen dazu zu erarbeiten, wie die Maximen einer inklusiven Hochschule erreicht werden können.

Die Erhebung wurde durch die damit beauftragte ZAROF GmbH an 14 staatlichen Hochschulen, den 7 Standorten der Berufsakademie Sachsen, den Studentenwerken, der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) sowie an den Landesforschungseinrichtungen durchgeführt. Untersucht wurden Aspekte der kommunikativen und baulichen Barrierefreiheit, der Studiendurchführung, Prüfungs- und Lehrsituation, Information und Beratung, Interessensvertretung sowie Nachteilsausgleiche. Es ist eine qualitative Studie, die die Perspektive der Akteure und Betroffenen in den Fokus rückt. Die Ergebnisse basieren auf Aussagen von 233 befragten Experten.

Laut 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks aus dem Jahr 2012 haben bundesweit 14 Prozent der Studierenden gesundheitliche Beeinträchtigungen. Von den an den staatlichen Hochschulen Sachsens immatrikulierten Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind laut best-Studie aus dem Jahr 2011 je etwa 5 Prozent mobilitäts- oder hör- und sprechbeeinträchtigt, rund 10 Prozent sehbeeinträchtigt, über ein Drittel leiden unter einer psychischen Beeinträchtigung und etwa 17 Prozent leiden unter chronischen Krankheiten.


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang