Freistaat Sachsen erhöht Landesblindengeld

18.10.2016, 13:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 18. Oktober 2016 den Entwurf für ein Änderungsgesetz zum Sächsischen Landesblindengeldgesetz beschlossen.

Die Gesetzesänderung sieht erstmals seit 1996 eine moderate Erhöhung des Landesblindengeldes auf 350 Euro pro Monat vor.
Im Jahr 2015 haben 6.289 Bürger das Landesblindengeld erhalten.

Mit der Einführung des neuen Pflegestärkungsgesetzes PSG II ist eine gesetzliche Anpassung des Landesblindengeldgesetzes an die neu eingeführten fünf Pflegegrade notwendig.

»Mit dieser moderaten Erhöhung des Landesblindengeldes leisten wir einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von blinden Menschen als einem besonders beeinträchtigten Personenkreis. Dies ist ein praktischer Baustein zur Umsetzung der EU-Behindertenrechtskonvention und stellt sicher, dass die Betroffenen nach dem Wirksamwerden der Gesetzesänderungen zu den Pflege- und Landesblindengeldleistungen in der Summe höhere Leistungen erhalten werden«, erklärt die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Barbara Klepsch.

Die Kosten für das Landesblindengeld tragen je zur Hälfte der Freistaat Sachsen und der Kommunale Sozialverband.
Im Haushalt des Sozialministeriums stehen dafür in 2016 insgesamt 22,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Änderungsgesetz wird nun dem Sächsischen Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet und soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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