Landesweite Aufstallung von Geflügel angeordnet
14.11.2016, 17:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Basierend auf der Risikobewertung des FLI und der vorliegenden Befunde hat die Landesdirektion Sachsen in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz für das gesamte Gebiet des Freistaates die sofortige Aufstallung des Geflügels landesweit angeordnet.
„Eine landesweite Stallpflicht in Sachsen ist angemessen. Wir wollen damit der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest in die heimischen Haus- und Nutzgeflügelbestände vorsorglich und konsequent entgegenwirken“, erklärt Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.
Notwendig wurde die Maßnahme weil mit der Vorlage des Befundes des Friedrich-Loeffler-Institutes vom 12. November 2016 des Virus HPAI H5N8 bei einer im Landkreis Leipzig am Cospudener See aufgefundenen verendeten Reiherente nachgewiesen wurde.
Somit gilt der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel in Sachsen als amtlich festgestellt.
Das Virus der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) H5N8 wurde in Europa (Polen, Ungarn, Österreich und der Schweiz) und in Deutschland (Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern) bei mehreren Wildvögeln, nunmehr bereits auch in Hausgeflügelbeständen amtlich festgestellt.
Die nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung erforderliche Einrichtung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes um den Fundort der positiv befundeten Reiherente wurde am 13. November abgeschlossen. Weiterhin erfolgten bereits am 13. November klinische und virologische Untersuchungen der Hausgeflügelbestände im Sperrbezirk.
Mit der aktuellen Risikoeinschätzung bewertet das FLI für die Bundesrepublik Deutschland das Risiko für die Einschleppung und Verbreitung von HPAI-Virus in Hausgeflügelbestände durch Wildvögel (insbesondere bei Geflügelhaltungen in Nähe von Wasservogelrast- und Sammelplätzen) als hoch.