Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen – Für Demokratie und Toleranz“ mit entscheidenden Neuerungen weiterentwickelt
07.03.2017, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
In seiner heutigen Sitzung hat das Sächsische Kabinett die Novellierung der Förderrichtlinie des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen – für Demokratie und Toleranz“ (WOS) beschlossen.
„Ich freue mich, dass wir mit der Novelle des Landesprogramms WOS in Abstimmung mit Vereinen und Initiativen wichtige, notwendige Neuerungen umsetzen können. Damit stärken wir das lebendige, demokratische Miteinander in unserer Gesellschaft und fördern das aktive Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Ich möchte mich bei allen bedanken, die sich für den Zusammenhalt in unserer Gemeinschaft engagieren und solidarisch mit anderen sind“, sagte die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping.
Neben dem Abbau von Antragshürden für kleinere Initiativen und der Verlängerung der Förderdauer auf bis zu drei Jahre wird im Zuge der Novellierung ein eigenständiger WOS-Beirat gegründet. Dieser Beirat – bestehend aus Mitgliedern des Landtages, Vertretern von Zivilgesellschaft und Wissenschaft - wird erstmals und unter dem Vorsitz von Integrationsministerin Petra Köpping und Innenminister Markus Ulbig am 13. März tagen.
„Der Beirat bringt Akteure aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft an einen Tisch. Gemeinsam werden wir Förderentscheidungen beraten, Handlungsstrategien entwickeln, Förderschwerpunkte vorschlagen und Forschungsvorhaben diskutieren“, sagte der Staatssekretär im Staatsministerium des Innern, Dr. Michael Wilhelm, heute in Dresden. „Künftig können wir die Förderung von Projekten auch kurzfristig an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen.“
Integrationsministerin Köpping: „Nachdem wir die sogenannte Demokratieerklärung seit 2015 bei der Antragsstellung von den Trägern nicht mehr eingefordert haben, wurde sie jetzt komplett aus der Richtlinie gestrichen.“
Für die Durchführung von Projekten stehen im Doppelhaushalt 2017/18 jährlich rund vier Millionen Euro zur Verfügung.
Für die erste Antragsfrist 2017 sind insgesamt rund 125 Anträge mit einem Antragsvolumen von über 6,5 Millionen Euro eingegangen.
Die Neuerungen auf einen Blick:
•Abbau von Antragshürden für kleinere Initiativen
•Projekte können bis zu drei Jahre gefördert werden
•Vorverlegung der Antragsfristen auf 31. August des Vorjahres, um einen pünktlichen Projektstart zu ermöglichen
•Einrichtung eines WOS-Beirates zur Begleitung und Koordinierung des Landesprogramms
Im Zuge der Novellierung wurden auch ein neues Logo für das Landesprogramm (siehe Anlage) sowie eine neue Internetseite: www.weltoffenes.sachsen.de entwickelt. Hier können ab sofort alle Informationen u. a. zur Antragstellung, zu den geförderten Projekten und dem WOS-Beirat abgerufen werden.
Hintergrund:
Das WOS wurde im April 2005 ins Leben gerufen, um Vereine und Initiativen bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu unterstützen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD wurde 2014 vereinbart, das WOS weiterzuentwickeln. Die Zuständigkeit für das WOS war mit der Einrichtung des Geschäftsbereichs Gleichstellung und Integration Ende 2014 in den Bereich von Staatsministerin Petra Köpping gewechselt. Eine erneute Evaluierung des Programms ist für Anfang 2019 vorgesehen.