Eine Million Euro für inklusive Maßnahmen in Einrichtungen von Forschung und Kultur
20.06.2017, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ministerin Dr. Stange: „Bewusstsein für Inklusion stärken, gleichberechtigte Bedingungen für alle schaffen“
Zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung stehen ab sofort jährlich jeweils eine Million Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Das Kabinett beschloss heute eine entsprechende Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Die landesfinanzierten Forschungseinrichtungen sowie die institutionell geförderten Kultureinrichtungen können finanziell bei Vorhaben unterstützt werden, mit denen sie ihre Mitarbeiter sensibilisieren, in ihren täglichen Entscheidungen die Belange behinderter Menschen zu beachten. Zudem werden Maßnahmen für eine bessere kommunikative Barrierefreiheit und zur Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unterstützt. Finanziert werden können darüber hinaus auch inklusive Maßnahmen an den Kulturstaatsbetrieben und dem Staatsbetrieb Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB).
„Menschen mit Behinderungen gehören dazu – als Mitarbeiter und als Besucher in Forschungsinstituten und Kultureinrichtungen. Wir wollen uns mit dieser Förderung ein Stück dem Zustand annähern, bei dem es irgendwann nicht mehr um die Integration von Einzelfällen geht, sondern alle Bedingungen vorab so gestaltet sind, dass die Bedürfnisse aller Menschen mit oder ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen bedacht sind. So, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert“, erklärt Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange. Sie ergänzt: „Unsere Studie hat gezeigt, dass es für die Belange von Menschen mit Behinderungen zwar überall eine positive Grundhaltung gibt, dass man sich aber noch viel stärker konzeptionell und strategisch damit auseinandersetzen muss. In den Verwaltungen und Geschäftsführungen wollen wir das Bewusstsein für Menschen mit differenzierten Ansprüchen stärken, damit diese gleichberechtigt mit anderen am öffentlichen Leben teilnehmen können.
Dies beinhaltet auch den gleichberechtigten Zugang zu kulturellen Aktivitäten und Orten wie Theatern, Museen, Kinos und Bibliotheken. Die Studie hat auch gezeigt, dass die wir noch einiges tun müssen, um die kommunikative Barrierefreiheit – also die chancengleiche Nutzbarkeit von Kommunikationsmitteln wie Internetseiten, Lernplattformen, digitalen Managementsystemen – zu verbessern. Dabei wollen wir mit den Fördermitteln helfen.“
Zugeschnitten ist diese Förderung auf die landesfinanzierten Forschungseinrichtungen sowie institutionell geförderten Kultureinrichtungen, Kulturvereine und -verbände. Die Staatsbetriebe werden im Rahmen des Haushaltsverfahrens nach den für alle geltenden Kriterien ebenso unterstützt.
Das SMWK hatte durch die Studie „Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“ die Situation von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen im öffentlichen Wissenschaftsbereich untersuchen lassen. Nach den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen der Studie werden bereits seit 2015 die staatlichen Hochschulen jährlich mit 2 Millionen Euro bei der Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen unterstützt. Dies wird nun auf weitere Institutionen, die zum Teil auch Gegenstand der Studie waren, ausgeweitet.
Auch im neuen Internet-Auftritt der Kampagne „Pack dein Studium. Am besten in Sachsen“, die vom SMWK inhaltlich betreut wird, gibt es neu ein umfangreiches Angebot zum Thema Studieren mit Handicap. Die gesamte Seite ist barrierefrei zugänglich und hat von der Deutschen Zentralbücherei für Blinde vor wenigen Tagen das offizielle BIKOSAX-Gütesiegel (BIKOSAX – Barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote des Freistaates Sachsen) erhalten. BIKOSAX testet klassische und mobile Internetseiten auf Barrierefreiheit. Dabei liegen internationale und nationale Prüfstandards zugrunde. Alle Tests werden von blinden Mitarbeitern begleitet.
Die Fördermittel für inklusive Maßnahmen werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes vom Freistaat Sachsen vergeben.