2,6 Milliarden Euro für Hochwasserschutz
02.08.2017, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Umweltminister Schmidt: „Schutz in Sachsen hat sich nach Flut von 2002 erheblich verbessert“
Der Freistaat Sachsen hat seit der Hochwasserkatastrophe vom August 2002 rund 2,6 Milliarden Euro in Hochwasserschutzmaßnahmen sowie in die nachhaltige Beseitigung von Hochwasserschäden an Deichen und anderen Schutzanlagen an Gewässern investiert. Mit den Investitionen sind komplexe innerstädtische Hochwasserschutzanlagen entstanden, wie zum Beispiel in Dresden, Flöha, Eilenburg, Riesa und Ostritz, aber auch überregional wirksame Hochwasserrückhaltebecken wie in Lauenstein, Oberlungwitz, Neuwürschnitz und Glashütte. Zahlreiche weitere große Hochwasserschutzprojekte, wie der Hochwasserschutz an der Elbe in Heidenau und Radebeul, an der Mulde in Grimma, Döbeln und Bennewitz-Püchau sowie das Hochwasserrückhaltebecken Niederpöbel werden gegenwärtig realisiert. Eingesetzt werden dafür europäische, Bundes- und Landesmittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
„Sachsen setzt den nach der Flut 2002 eingeschlagenen Weg konsequent fort“, so Minister Schmidt. „Schon das Junihochwasser im Jahr 2013 hat gezeigt, dass dieser Weg richtig war. Obwohl beide Hochwasser durchaus vergleichbar waren, sind im Jahr 2013 deutlich geringere Schäden eingetreten. Das ist den Anstrengungen zu verdanken, die wir nach dem Jahr 2002 unternommen haben“.
Auch in den kommenden Jahren wird Sachsen deshalb den Hochwasserschutz weiter verbessern. Vorgesehen sind bis zum Jahr 2023 zusätzliche Investitionen in Höhe von 630 Millionen Euro. Unter den Vorhaben sind auch Projekte aus dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm, mit denen überregional wirksame Hochwasserrückhalteräume geschaffen werden. Geplant sind dazu gesteuerte Polder, eine Deichrückverlegung und zwei Hochwasserrückhaltebecken. Der mit rund 1 500 Hektar größte Polder Löbnitz an der Vereinigten Mulde ist bereits im Bau.
Gemeinsam mit Journalisten informierte sich Schmidt heute an mehreren Stationen entlang der Zwickauer Mulde über die in Wilkau-Haßlau, Zwickau mit seinen Ortsteilen Crossen und Schlunzig sowie Glauchau-Jerisau und Niederlungwitz ergriffenen Maßnahmen zum Bau neu entstandener Hochwasserschutzanlagen bzw. zur Beseitigung von Hochwasserschäden aus den Jahren 2002 und 2013.
In der Flussmeisterei Chemnitz besuchte der Minister darüber hinaus eines von vier Lagern der sogenannten „Landesreserve Hochwasserschutz“. Kommunen können dort bei Hochwasser Mittel zur Gefahrenabwehr abfordern, wenn die eigenen Mittel erschöpft sind. Allein in Chemnitz werden dafür mehr als 3,6 Millionen Sandsäcke, 50 000 Quadratmeter Folie und Vlies zur Abdichtung von Deichen sowie mobile Hochwassersperren vorgehalten.
„Diese Landesreserve ist aber nur Teil der Maßnahmen, die wir neben technischem Hochwasserschutz in den vergangenen Jahren ergriffen und umgesetzt haben“, so der Minister weiter. Dazu gehören die bis zum Jahr 2005 erarbeiteten Gefahren- und Risikokarten. Sachsenweit sind 66 000 Hektar Fläche als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen, in denen unter anderem Einschränkungen für die Bebauung gelten. Mit dem neuen Wassergesetz aus dem Jahr 2013 wurde zudem die Kategorie „überschwemmungsgefährdetes Gebiet“ eingeführt. Sie betrifft unter anderem Flächen, die unmittelbar hinter Hochwasserschutzanlagen liegen. Dort darf nur mit entsprechender Vorsorge gebaut werden. Das soll dafür sorgen, dass kein neues Schadenspotenzial entsteht. Mehr als 40 000 Hektar Fläche sind als Hochwasserentstehungsgebiete ausgewiesen. Auch dort gelten Einschränkungen, um den Wasserrückhalt nicht zu verschlechtern.
Das Hochwasserwarn- und -meldesystem wurde in mehreren Schritten deutlich verbessert, zuletzt im Jahr 2015. Hochwasserwarnungen werden an mehr als 500 Empfänger verschickt, bis zu 60 Stunden im Voraus können zum Beispiel an der Elbe die Pegelstände abgeschätzt werden. Allein seit 2013 wurden 27 Pegel überschwemmungssicher neu gebaut und zwei neue Niederschlagsmessstellen errichtet. In den Jahren 2017 und 2018 sollen 20 weitere Pegel und fünf weitere Niederschlagsmessstellen hinzukommen.
„Allerdings: trotz aller Maßnahmen, die der Freistaat ergriffen hat und die deutliche Wirkung zeigen - einen absoluten Schutz vor jeder nur denkbaren Naturkatastrophe kann es auch künftig nicht geben“, so Schmidt abschließend. Deshalb sei auch weiterhin die Eigenvorsorge jedes Einzelnen erforderlich, zum Beispiel durch ausreichenden Versicherungsschutz.