Zuverlässige Informationen zur onkologischen Versorgungsqualität

08.08.2017, 13:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sächsisches Krebsregistergesetz zur Beratung im Kabinett

Sachsens Gesundheitsministerin Barbara Klepsch hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur klinischen und epidemiologischen Krebsregistrierung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Krebsregistergesetz – SächsKRegG) dem Kabinett vorgelegt. Damit werden die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung und zum Betrieb klinischer Krebsregister einschließlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen geschaffen. Grundlage ist das vom Bundesgesetzgeber erlassene Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz.

„Trotz deutlich verbesserter Überlebensraten von an Krebs erkrankten Patienten in den letzten 20 Jahren, stellt Krebs nach wie vor eine besondere Bedrohung für die Gesundheit der Menschen dar. Deshalb benötigen Patienten, Mediziner und Forscher zuverlässige Informationen über die Qualität der onkologischen Versorgung. Das wird möglich, wenn die Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen in den klinischen Krebsregistern umfassend und nahezu vollzählig erfasst und ausgewertet werden“, betonte Barbara Klepsch, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz. „Erst das Zusammenwirken aller am Behandlungsprozess Beteiligten macht es möglich, Qualitätsdefizite in der onkologischen Versorgung zu erkennen und zu beseitigen“, so die Ministerin.

Im Freistaat Sachsen kann bereits auf gewachsene Strukturen der klinischen Krebsregistrierung zurückgegriffen werden. Seit ca. 20 Jahren werden alle Daten zur Diagnose, Therapie und Nachsorge von Tumorerkrankungen erfasst. Derzeit gibt es vier regionale klinische Krebsregisterstandorte: Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau.

Mit den neuen klinischen Krebsregistern wird sich deren Aufgabenspektrum deutlich erweitern. Dazu zählt etwa die Beteiligung an der einrichtungsbezogenen und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung. „Für Sachsen ist es wichtig, die bewährte regionale Anbindung klinischer Krebsregister an Trägereinrichtungen beizubehalten. Damit sind die bekannten Stellen vor Ort weiterhin Ansprechpartner für die meldenden Ärzte“, ergänzte die Ministerin.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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