Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erteilt Einvernehmen zur Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Bautzen zur Entnahme eines Wolfes

27.10.2017, 17:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat heute zu der beabsichtigten artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Bautzen zur Entnahme eines Wolfes das Einvernehmen erteilt. Mit dem Erlass dieser Ausnahmegenehmigung kann im Bereich des Rosenthaler Rudels ein Wolf aus der Natur entnommen werden. Die Genehmigung gilt nur für mit der Entnahme beauftragte Personen und nur für einen Wolf, der entsprechend geschützte Weidetiere angreift. Über die sach- und rechtskonforme Entscheidung wurden das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) sowie eine Reihe von Naturschutzverbänden informiert

Ein oder mehrere Wölfe haben in den letzten Wochen offenbar gelernt, die empfohlenen und für die Schafhalter zumutbaren Schutzmaßnahmen (Elektrozaun und Flatterband) zu überwinden. Damit liegen die Voraussetzungen zur Entnahme eines Wolfes vor. Um weitere große wirtschaftliche Schäden abzuwenden, ist die Entnahme trotz des grundsätzlich auch weiterhin bestehenden strengen Schutzes der Wölfe gerechtfertigt und geboten, da keine weiteren für die Tierhalter zumutbaren Alternativen zum Schutz der Nutztiere bestehen.

Hintergrund:

Die notwendigen Schritte, die die zuständigen Behörden für eine sogenannte „Entnahme“ vornehmen müssen, ergeben sich aus dem „Managementplan für den Wolf in Sachsen“ (Wolfsmanagementplan). Dort sind erläuternde Fallbeispiele zum Wolfsverhalten, deren Ursachen und entsprechender Handlungsbedarf beschrieben. Die Behörden haben mit dem Managementplan eine Handlungsanleitung, unter anderem für den Fall, dass Wölfe aus der Natur entnommen werden müssen.

Der Managementplan war von Oktober 2008 bis Mai 2009 in einem Abstimmungsprozess entstanden, an dem sich Vertreter von mehr als 50 thematisch berührten Verbänden, Vereinen, Bürgerinitiativen, Behörden sowie von wissenschaftlichen Instituten beteiligten. Die vorgesehene Entnahme steht im Einklang mit der Berner Konvention sowie auf Europäischem sowie Bundes- und Landesrecht.

Hinweis für die Redaktionen:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die für die Entnahme erforderlichen Vorgänge nicht für eine journalistische Begleitung geeignet sind.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Burkhard Beyer
Telefon: +49 351 564 20013
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: Burkhard.Beyer@smekul.sachsen.de

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