Integrationsministerin Petra Köpping stellt fortgeschriebenes Zuwanderungs-und Integrationskonzept für den Freistaat Sachsen vor

24.04.2018, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Köpping: „Integration und ein gutes Miteinander gelingen immer dann, wenn Türen geöffnet werden“

Unter der Leitidee „Zuwanderung und Integration gut gestalten – Zusammenhalt leben“ stellt die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, heute in Dresden das fortgeschriebene Zuwanderungs- und Integrationskonzept (ZIK II) für den Freistaat Sachsen vor. Das ZIK II knüpft dabei an das Vorgängerkonzept aus dem Jahre 2012 an.

Integrationsministerin Petra Köpping: „Die neuen Herausforderungen, die mit der großen Zahl von geflüchteten Menschen, die 2014 und 2015 zu uns gekommen waren, einhergingen, machten die Weiterentwicklung vorhandenden des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes notwendig. Integration und ein gutes Miteinander gelingen immer dann, wenn Türen geöffnet werden. Das bedeutet, dass wir jedem Menschen mit Migrationshintergrund innerhalb seiner individuellen aufenthaltsrechtlichen Situation weitestgehend gleiche Chancen und Möglichkeiten zur Teilhabe an zentralen gesellschaftlichen Lebensbereichen ermöglichen wollen. Voraussetzung hierfür ist ein diskriminierungsfreies Umfeld und die Herstellung von Chancengleichheit durch eine interkulturelle Öffnung von Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft.“

Auf Basis des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2014 wurde durch den Geschäftsbereich der Ministerin eine breite Diskussion zur sächsischen Zuwanderungs- und Integrationspolitik im öffentlichen sowie parlamentarischen Raum angestoßen. Neben dem Austausch in einer interministeriellen Arbeitsgruppe wurden auch Akteurinnen und Akteure aus allen Bereichen der Zuwanderung und Integration aus Bund, Land, Kommune, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft am Fortschreibungsprozess beteiligt. Neben mehreren Gesprächsforen führte der Geschäftsbereich der Ministerin auch zwei Bürgeronlinebeteiligungsverfahren durch. Insgesamt sind weit über 800 Anmerkungen im Fortschreibungsprozess eingeflossen.

Konkrete Maßnahmen wurden in folgenden Handlungsfeldern entwickelt:
•Sprache und Verständigung (eigenes Landessprachprogramm aufgelegt)
•Frühkindliche und schulische Bildung (Willkomens- und Sprachkitas ausbauen)
•Nachholende Schulbildung (Maßnahme zur Herstellung der Ausbildungsreife für Geflüchtete über 18 Jahren aufgelegt)
•Hochschulbildung/Wissenschaft (weitere Internationalisierung der Hochschulen als Ziel im Hochschulentwicklungsplan 2025)
•Aus- und Weiterbildung/Arbeit (Menschen mit Migrationshintergrund bedarfs- und zielgruppenorientierte Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen, z.B. über Arbeitsmarktmentorenprogramm)
•Wohnen/Wohnumfeld (Förderung des sozialen Wohnungsbaus)
•Gesundheit und Pflege (zielgruppenspezifische Informations-und Beratungsangebote zum deutschen Gesundheitssystem bereitstellen, drei Psychosoziale Zentren wurden bereits aufgebaut)
•Gleichstellung von Frau und Mann (Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Beratungsarbeit für beide Geschlechter)
•Gewaltschutz (Schutzhaus für geflüchtete Frauen und ihre Kinder wurde bereits eröffnet)
•Antidiskriminierungspolitik (Modellprojekt zum Aufbau einer flächendeckenden Antidiskriminierungsberatung in Sachsen 2017 bis 2020 umsetzen)
•Interkulturelle Öffnung von Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft (Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung)

Staatsministerin Petra Köpping: „Wir befinden uns in einem gesamtgesellschaftlichen Veränderungsprozess, der seine Zeit dauern wird, aber der gestaltet werden muss. Eine aktive Integrationspolitik ist eine Investition in die Zukunft des Freistaates Sachsen. Integration kostet, aber keine Integration kostet viel mehr. Integration geht jede und jeden von uns etwas an. Daher wünsche ich mir, dass wir das, was wir gemeinsam begonnen haben, weiter gemeinsam fortsetzen.“


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration

Pressesprecherin Alexandra Kruse
Telefon: +49 351 564 54910
Telefax: +49 351 564 54909
E-Mail: pressegi@sms.sachsen.de
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