Staatsregierung stärkt kommunale Präventionsarbeit
29.05.2018, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider: „Bedarfsorientierte Prävention vor Ort und das Sicherheitsgefühl unserer Bürger stärken“
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Richtlinie Kommunale Prävention des Staatsministeriums des Innern beschlossen. Damit schafft die Staatsregierung die förderrechtliche Grundlage, um Kommunen bei der Initiierung und Etablierung von Präventionsgremien und bei der Unterstützung konkreter Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung sowie zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürger finanziell unter die Arme zu greifen und Anreize zu eigener Initiative zu schaffen. Im Doppelhaushalt 2019/20 sollen hierfür insgesamt 140.000 Euro bereitstehen.
„Unsere Kommunen bekommen damit die Möglichkeit, wirkungsvolle und für ihre Bedarfe maßgeschneiderte Präventionskonzepte zu entwickeln und umzusetzen, um negativen Entwicklungen effektiv entgegen zu wirken und ein lebenswertes Gemeinweisen zu etablieren“, sagte Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider heute in Dresden. „Diese Richtlinie soll die Initialzündung für eigene weitere Aktivitäten der kommunalen Ebene sowie für ihre Vernetzung mit Akteuren und Sicherheitsbehörden vor Ort sein“, sagte Schneider.
Förderfähig sind beispielsweise Ausgaben der Kommunen für die Erstellung lokaler Lagebilder zur Kriminalitätsentwicklung bzw. zu -schwerpunkten, die Durchführung und Auswertung von Bürgerbefragungen zum individuellen Sicherheitsgefühl, Fachexpertisen, die Erarbeitung von Projektkonzeptionen und die Durchführung von Projekten, die Organisation von kommunalen Sicherheitstagen für den Austausch und die Vernetzung von Akteuren der Präventionsarbeit mit der Bevölkerung, Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation. Der Landespräventionsrat ist dabei Partner der Kommunen und steht beratend zur Seite.
Kommunale (Kriminal-)Prävention sei keine zusätzliche Aufgabe, sondern ein Umdenken in der Herangehensweise an problematische Entwicklungen, um schließlich ‚vor die Lage‘ zu kommen, so Schneider.
Hintergrund
Kommunale (Kriminal-)Prävention umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten von Kommunalverwaltung, Polizei und Zivilgesellschaft, welche der Entstehung von Kriminalität, Problemverhalten und Kriminalitätsfurcht vorbeugen bzw. diese reduzieren. Ziel ist es, Lösungen für (zukünftige) Probleme zu finden, die sich aus der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Entwicklung ergeben und ein breites Themenfeld aufzeigen: Diebstahl, Frühe Hilfen, Extremismus, Digitale Medien, Schulische Gewaltprävention, Amok, Zivilcourage, Frühintervention bei Traumafolgen, Cybermobbing, Menschenhandel, Mobbingprävention, Wohnungseinbruch, Sexuelle Gewalt, Integration/Soziale Stadt, Verkehrssicherheit, Sucht, Sozialräumliche Ungleichheit, Jugendgewaltprävention, Opferschutz, Gewaltprävention im Sport, Kindesmissbrauch/Pädophilie usw.
Kommunale Prävention hat sich bundesweit als erfolgversprechender Ansatz durchgesetzt. Seit den 1990er Jahren haben sich in vielen Bundesländern Präventionsgremien auf kommunaler Ebene gegründet und etabliert. Länder, die eine große Dichte derartiger Gremien aufweisen (z. B. Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern), verfügen bereits über eine entsprechende Förderrichtlinie zur Unterstützung der kommunalen Präventionsarbeit.
In Sachsen haben sich bisher nur wenige Präventionsgremien gegründet und erhalten. Eine aktuelle Befragung durch das Nationale Zentrum Kriminalprävention (NZK) geht von einer sehr niedrigen zweistelligen Anzahl aus – im Vergleich zählt Niedersachsen 200. Die Ergebnisse der Befragung werden zum 23. Deutschen Präventionstag am 11. und 12. Juni 2018 in Dresden vorgestellt.
Um die steigenden Anforderungen kompetent zu erfüllen, müssen Kommunen gestärkt und die Mitarbeiter qualifiziert werden (z. B. über das Beccaria-Qualifizierungsprogramm „Fachkraft für Kriminalprävention“ des Landespräventionsrates Sachsen).
Weitere Informationen unter:
www.lpr.sachsen.de
www.praeventionstag.de