Fast 200 Millionen Euro für den Schulhausbau

26.06.2018, 13:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett billigt Verwaltungsvorschrift „Invest Schule“

Sachsens Landkreise, Städte und Gemeinden können in den kommenden Jahren fast 200 Millionen Euro mehr in ihre Schulen investieren. Das Kabinett stimmte dazu heute (26. Juni 2018) der Verwaltungsvorschrift „Invest Schule“ zu, die das Verfahren dieser zusätzlichen Förderung regelt.

„Angesichts künftig absehbar knapper werdender Mittel ist es wichtig, dringende Investitionen in die Infrastruktur nicht auf die lange Bank zu schieben, das betrifft auch die Infrastruktur der Kommunen“, so der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt. „Die Mittel, die mit dem Programm ‚Brücken in die Zukunft‘ und nun auch dem Schulinvestitionsprogramm zur Verfügung stehen, sind dabei eine wichtige Hilfe. Ihr Umfang kann sich sehen lassen: sie werden mit dem Eigenanteil der Kommunen Investitionen in einem Gesamtumfang von mehr als 1,2 Milliarden Euro ermöglichen“.

Die Mittel des Schulinvestitionsprogramms in Höhe von 195,7 Millionen Euro werden den Kommunen als zusätzliches Budget „Schulhausbau“ innerhalb des Programms „Brücken in die Zukunft“ zur Verfügung gestellt. Rund 178 Millionen Euro kommen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes. Hierfür hatte der Bund im Sommer 2017 das Grundgesetz geändert und direkte Finanzhilfen für finanzschwache Kommunen ermöglicht. Die übrigen rund 17,8 Millionen Euro werden aus Landesmitteln beigesteuert. Den entsprechenden Beschluss haben die Abgeordneten des Sächsischen Landtages am 25. April 2018 gefasst.

Die Abwicklung erfolgt durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) nach dem bereits aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“ bekannten Verfahren. Die Verteilung der Mittel auf die drei Kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie die zehn Landkreise erfolgt anhand der Schülerzahlen. Im Rahmen eines sogenannten Maßnahmeplanverfahrens werden die Budgets dann mit Einzelmaßnahmen untersetzt. „Dieses Verfahren gibt den Kommunen ein hohes Maß an Planungssicherheit und gewährt ihnen gleichzeitig sehr viel Freiheit bei der Auswahl ihrer Projekte und der Verteilung der Mittel“, sagte der Minister.

Das Maßnahmeplanverfahren startet mit der Anmeldung der Maßnahmen durch die Gemeinden bis zum 17. August 2018. Die Landkreise haben dann ihrerseits bis zum 21. September 2018 Zeit, die Maßnahmepläne im SMUL einzureichen, wo sie kurzfristig geprüft und bestätigt werden. Die Fördermittel für die bestätigten Maßnahmen sind danach bis zum 31. Dezember 2018 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu beantragen. Für die bauliche Umsetzung haben die Städte und Gemeinden Zeit bis zum Ende des Jahres 2022.

Innerhalb der Landkreise müssen mindestens 65 Prozent der Mittel für Maßnahmen kreisangehöriger Gemeinden eingesetzt werden. Entsprechend der Vorgaben des Bundes sind die Sanierung, der Umbau, die Erweiterung oder der Ersatzbau von Schulgebäuden förderfähig. Ausgeschlossen sind der Neubau von Schulen oder die Erhöhung von Kapazitäten. Im Regelfall können die Maßnahmen mit bis zu 75 Prozent der Kosten gefördert werden, besonders bedürftige Kommunen erhalten eine Förderung von bis zu 90 Prozent.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang