Hochwasserschutz an der Würschnitz

28.01.2019, 18:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gemeinsam mit Fachleuten aus der Landestalsperrenverwaltung (LTV) hat Umweltminister Thomas Schmidt heute (28. Januar 2019) in Chemnitz über den Stand des Hochwasserschutzes an der Würschnitz in den Ortsteilen Klaffenbach und Harthau informiert.

„Der Freistaat Sachsen hat in den Hochwasserschutz der Chemnitzer Ortsteile Klaffenbach und Harthau bisher 26 Millionen Euro investiert, darunter 23 Millionen in den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Niederwürschnitz“, so der Minister. „Weitere Maßnahmen in den Ortsteilen im Umfang von 15 Millionen Euro sind im Bau, werden derzeit geplant oder befinden sich in der Genehmigungsphase. Bis zum Jahr 2021 werden damit insgesamt 41 Millionen Euro in den öffentlichen Hochwasserschutz für diese Ortsteile investiert sein“.

Durch das im Jahr 2017 fertiggestellte Hochwasserrückhaltebecken Neuwürschnitz und örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen wird in den Ortsteilen Klaffenbach und Harthau ein Schutz vor einem statistisch einmal in 25 Jahren eintretenden Hochwasser (HQ25) erreicht. Die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Würschnitz sind teilweise fertiggestellt, befinden sich derzeit im Bau bzw. in der Genehmigungsphase. Nach heutigem Stand ist ein Abschluss der Maßnahmen für das Jahr 2021 vorgesehen. Dann wird an der Würschnitz das gleiche Schutzniveau wie an der Zwönitz erreicht sein.

Außerdem wurden in den vergangenen Jahren Prüfungen durchgeführt, ob ein weiteres Hochwasserrückhaltebecken am Standort Jahnsdorf realisierbar ist. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen, dass neben den bereits verworfenen Varianten zum Bau eines gesteuerten Hochwasserrückhaltebeckens auch ein ungesteuertes Hochwasserrückhaltebecken aufgrund der örtlichen Randbedingungen die erhoffte Schutzwirkung nicht entfalten würde. Der unter den bestehenden topografischen Verhältnissen mögliche Stauraum würde nicht ausreichen, um einen ausreichenden Teil des aus dem Einzugsgebiet zulaufenden Wassers zurückzuhalten. Im Extremfall könnte die Hochwassersituation im Unterlauf sogar noch verschärft werden.

„Der Freistaat Sachsen lässt seine Bürger aber auch an solchen Stellen nicht im Stich, an denen ein öffentlicher Hochwasserschutz nicht oder nur teilweise möglich ist“, betonte der Minister. Auf Initiative und mit Fördermitteln des Umweltministeriums wurde im vergangenen Jahr das „Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen“ beim Bildungs- und Demonstrationszentrum Dezentrale Infrastruktur e. V. (BDZ) gegründet. Gezeigt und demonstriert werden dort verschiedene Möglichkeiten der baulichen Hochwassereigenvorsorge, darunter druckwassersichere Fenster, Türen und Garagentore sowie Dammbalkensysteme, die Gebäude vor eindringendem Grundwasser, Kanalisationswasser und Oberflächenwasser schützen können.

Ein weiteres Angebot des BDZ ist der „Sächsische Hochwasservorsorgeausweis“ für Hausbesitzer. Speziell geschulte Sachverständige bewerten in einer Ist-Analyse die momentane Gefährdung des Gebäudes durch Flusshochwasser, Grundwasseranstieg, Starkregen oder Kanalrückstau. Darauf aufbauend entwickeln die Sachverständigen konkrete Maßnahmen und praktikable Vorschläge zur Minderung der Gefährdung. Für die Pilotphase wurden unter anderem im Bereich Klaffenbach Gebäude untersucht. „Dabei wurde durch die Fachleute nachgewiesen, dass Gebäude mit akzeptablen baulichen Mitteln so ertüchtigt werden können, dass ein Schutz vor einem statistisch einmal in 50 Jahren eintretenden Hochwasser erreicht wird“, so der Minister. Dies entspricht etwa den Hochwassern der Jahre 2002 und 2013. „Das zeigt, dass auch in Orten oder Ortsteilen Möglichkeiten zur Vorsorge bestehen, in denen ein öffentlicher Hochwasserschutz nicht oder nur begrenzt möglich ist. Diese Möglichkeit sollte daher unbedingt genutzt werden.“

Darüber hinaus haben sowohl die Umweltminister- als auch die Ministerpräsidentenkonferenz auf Initiative des Freistaates Sachsen einstimmig den Bund aufgefordert, ein Förderprogramm für private Hochwasservorsorgemaßnahmen aufzulegen. „Leider ist der Bund dieser Aufforderung bisher nicht nachgekommen. Wir prüfen derzeit die Chancen für einen erneuten Vorstoß über den Bundesrat“, so der Minister abschließend.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

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