Wolfswelpe verbleibt dauerhaft im Wildpark
10.07.2019, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Keine Möglichkeit, den gefundenen Wolfswelpen wieder zum Rudel zurückzuführen
Der kleine Wolfswelpe, der am Pfingstmontag (10. Juni) von Spaziergängern gefunden und anschließend in die Auffangstation des Naturschutz-Tierparks Görlitz e. V. gebracht worden war (das LfULG berichtete), kann nicht wieder in die Natur entlassen werden. Wie die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes Sachsen heute in Dresden mitteilte, konnte für den Welpen nach fast vierwöchigem Aufenthalt in der Auffangstation eine Unterbringung im Wildpark Lüneburger Heide Tietz KG in Niedersachsen gefunden werden. Inzwischen hat sich die kleine Wölfin in der neuen Situation gut eingelebt.
Nachdem der weibliche Wolfswelpe in einem Waldgebiet zwischen Bautzen und Dresden gefunden worden war, wurde das Monitoring in der Umgebung des Fundorts intensiviert. Dieses konnte jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Rückzugsgebiet der Eltern sowie weiterer Geschwister der kleinen Wölfin liefern. Auf dieser Grundlage ist die Möglichkeit einer Rückführung des Welpen zu seinem Rudel nicht gegeben. Da die kleine Wölfin zum Fundzeitpunkt erst 3 bis 4 Wochen alt war, wäre ein Überleben des Tieres in freier Wildbahn ohne Anschluss an sein Rudel ausgeschlossen gewesen.
Entsprechend dem Sächsischen Wolfsmanagement ist die dauerhafte Unterbringung von Wölfen in einem Gehege nur für Welpen zu erwägen, die jünger als 3 Monate alt sind. Die Suche nach einer geeigneten zoologischen Einrichtung führte schließlich zum Wildpark Lüneburger Heide Tietz KG, der sich bereit erklärte, den Welpen aufzunehmen. Der Wildpark hat Erfahrung in der Aufzucht von Wolfswelpen und mit dem Land Niedersachsen eine Kooperationsvereinbarung für die Aufnahme von Wölfen, die nicht mehr in die freie Natur entlassen werden können. Damit waren gute Voraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung der kleinen Wölfin gegeben.
Genetische Herkunft des Welpen:
Die genetische Untersuchung ergab, dass der Welpe einer Fähe zugeordnet werden kann, die im Monitoringjahr 2018/19 im Bereich der Massenei nachgewiesen wurde. Als Vater kommt ein Rüde in Frage, der im Oktober 2018 im Bereich Stolpen/Hohnstein genetisch nachgewiesen wurde. Die Fachstelle Wolf wird im Laufe des Sommers über die neuen Erkenntnisse zur Lage der Wolfsterritorien in Sachsen informieren. Dazu laufen derzeit die Auswertungen der genetischen Daten aus dem Monitoringjahr 2018/19 und der Daten aus dem aktuellen Monitoring.
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