Lotta und Juli für das Wolfsmonitoring unterwegs
05.11.2019, 10:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sechs neue Wolfsterritorien in Sachsen bestätigt
Der Wolfsbestand in Sachsen ist um weitere sechs Territorien auf aktuell 27 Territorien angestiegen. Dabei handelt es sich um 22 Rudel, vier Paare und ein territoriales Einzeltier. Neu dazugekommen sind die Wolfsterritorien Mulkwitz, Neiße, Neusorge, Dresdner Heide, Laußnitzer Heide und Elstra. Einige bereits nachgewiesene Territorien haben sich verschoben und ein Rudel existiert nicht mehr. Hierbei handelt es sich um das seit 2011 bekannte Nieskyer Rudel.
Das sind Ergebnisse des aktuell ausgewerteten Monitoring-Jahres 2018/19, die die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes Sachsen (LfULG) heute in Dresden vorgestellt hat. Damit sind in Sachsen 27 Wolfsterritorien bestätigt worden. Einige der oben genannten neuen Rudel konnten erst rückwirkend durch den Nachweis von Welpen in diesem Sommer bestätigt werden, wie zum Beispiel das Dresdner-Heide-Rudel. Mit dem Wermsdorfer Forst und dem Raum Moritzburg gibt es zwei weitere potentielle Gebiete. Hier liegen einzelne Nachweise vor. Ob es sich um ein jeweils neu etabliertes Territorium handelt, ist derzeit noch nicht sicher belegbar. Acht weitere Wolfsterritorien haben nur einen kleinen Teil ihres Gebietes auf sächsischer Seite und werden daher in den Nachbarländern mitgezählt.
Im aktuell laufenden Monitoring-Jahr 2019/20 konnte in zwanzig Territorien durch Aufnahmen von Welpen oder einer Fähe mit Gesäuge der Nachweis von Reproduktion erbracht werden. In den vier Rudeln Daubitz, Neustadt, Nochten und Knappenrode II ist jeweils eine Doppelreproduktion bestätigt worden, d.h., dass in diesen Territorien jeweils zwei Fähen mit Gesäuge beziehungsweise zwei Würfe mit Welpen bestätigt wurden. Solche Doppelreproduktionen gab es in Sachsen in der Vergangenheit bereits mehrmals.
Wenn das Nahrungsangebot im Gebiet groß genug ist, kann es vorkommen, dass neben den Inhabern der Territorien beispielsweise eine erwachsene Tochter ebenfalls Nachwuchs bekommt. In zwei weiteren Gebieten im Bereich zwischen Bernsdorf und Hoyerswerda sowie im Bereich des Berzdorfer Sees konnten ebenfalls Welpen bestätigt werden. Hier ist allerdings noch unklar, ob es sich nur um Verschiebungen bestehender Rudel oder um die Etablierung neuer Rudel handelt.
Es gab auch Verluste. So existiert das Nieskyer Rudel nicht mehr und allein in diesem Jahr wurden bis heute 17 tote Wölfe gefunden. In 13 dieser Fälle starben die Wölfe bei Verkehrsunfällen. In einem Fall konnte die Todesursache nicht geklärt werden und in drei weiteren Fällen starben die Wölfe an einer natürlichen Todesursache.
Eine wertvolle Ergänzung zum herkömmlichen Monitoring liefern seit Juli 2019 die beiden Wolfsfähen »Lotta« (FT11) und »Juli« (FT12). Mit Halsbandsendern ausgestattet, liefern sie u.a. wichtige Erkenntnisse für die jährliche Erhebung der Größe von Populationen und Territorien sowie zum Abwanderungs- und Ausbreitungsverhalten der Tiere. Den ersten Telemetrie-Daten nach zu urteilen gehören beide Wölfinnen zum Neustädter Rudel. Im September verlagerte FT12 »Juli« ihren räumlichen Schwerpunkt zunächst an den Süd-Westrand des Neustädter Territoriums. Im Oktober erkundete sie dann das Gebiet nordwestlich des Neustädter Territoriums auf Brandenburgischer Seite, um schließlich Ende Oktober weiter nach Norden an Cottbus (Brandenburg) vorbei zu wandern. Ob dies nur ein größerer Ausflug ist oder ob sich die Jährlingsfähe auf Abwanderung begeben hat, werden die Daten der nächsten Wochen/Monate zeigen.
Die beiden Wolfsfähen wurden im Rahmen des in diesem Jahr neu gestarteten Landesprogramms »Besenderung Wolf« im Auftrag des LfULG vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland gefangen.
Das Zusammenleben mit Wölfen führt auch zu Konflikten. So wurden dem Wolfsmanagement Sachsen in diesem Jahr 155 Schadensfälle an Haus- und Nutztieren gemeldet (Stand 31. Oktober). In 110 Fällen war der Wolf als Verursacher wahrscheinlich. Dabei wurden insgesamt 342 Tiere getötet, 75 verletzt und 56 sind vermisst. Betroffen waren hauptsächlich Schafe und Ziegen, gefolgt von Gatterwild, sowie fünf Rindern, einem Alpaka, einem Strauß und einem Hund.
Wie wichtig es ist, dass Tierhalter Schutzzäune regelmäßig überprüfen und eventuell vorhandene Schwachstellen zeitnah beseitigen, zeigen allein die begutachteten Schadensfälle seit Übernahme der Rissbegutachtung durch die Fachstelle Wolf ab 1. August 2019. In 52 Prozent der Fälle waren die Kriterien für den Mindestschutz nicht erfüllt. Schaf- und Ziegenhalter, sowie Betreiber von Wildgattern haben im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, sich Herdenschutzmaßnahmen, wie z.B. die Anschaffung von Elektrozäunen fördern zu lassen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb. Seit Anfang dieses Jahres liegt der Fördersatz bei 100 Prozent. Die Förderung der präventiven Maßnahmen wurde bereits von zahlreichen Tierhaltern genutzt, was die hohe Zahl von über eintausend Förderanträgen 2019 verdeutlicht.
Weiterführende Informationen finden Sie im beiliegenden Hintergrundpapier zur Medieninformation und unter www.wolf.sachsen.de
Anlagen:
• Hintergrundinformationen zur Medieninformation 30/2019 vom 5.11.2019
• Telemetrie-Karte Streifgebiete bis 30092019
• Karte Territorien Sachsen im Monitoring-Jahr 2018/2019
• Foto Wölfin Lotta _FT11 beim_Fang ©LUPUS
• Foto 2019_07_4 Welpen_Elstra_©LUPUS
Die Karten und Fotos stellen wir Ihnen im Zusammenhang mit dieser Berichterstattung zur Verfügung. Bitte verwenden Sie die angegebenen Bild- bzw. Kartenbezeichnungen und beachten Sie bitte das Copyright.
Kontakt
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Pressesprecherin Karin BernhardtTelefon: +49 351 2612 9002Telefax: +49 351 4511 9283 43E-Mail: karin.bernhardt@smekul.sachsen.deThemen
Downloads
- Telemetrie-Karte Streifgebiete bis 30.09.2019 (JPG; 400 kB)
- Karte Territorien Sachsen im Monitoring-Jahr 2018/2019 (JPG; 300 kB)
- Wölfin Lotta FT11 beim Fang (JPG; 200 kB)
- 2019_07_4 Welpen Elstra (JPG; 500 kB)
- Hintergrundinformation zur Medieninformation 30/2019 vom 5.11.2019 (PDF; 300 kB)
- Diese Medieninformation im PDF-Format