150.000 Euro für Skilanglauf-Weltcup 2020 in Dresden
19.12.2019, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wöller: »Spitzensport trifft auf Barock – Freistaat präsentiert sich als weltoffener Gastgeber«
Im Januar 2020 findet am Dresdner Elbufer bereits zum dritten Mal ein Skilanglauf-Weltcup des Internationalen Skiverbandes FIS statt. Das Staatsministerium des Innern unterstützt dieses Großsportereignis erneut mit Mitteln in Höhe von 150.000 Euro aus der Sportförderung.
»Spitzensport trifft auf Barock! Der Skiweltcup am Dresdner Elbufer dürfte aus den Kalendern internationaler Topathleten sowie von Skifans nicht mehr wegzudenken sein. Ich freue mich sehr, dass unsere Landeshauptstadt diesen Weltcup abermals vor ihrer bekannten Altstadtkulisse austragen und der Freistaat Sachsen sich erneut als weltoffener Gastgeber präsentieren kann. Athleten, Trainer, Funktionäre und das Publikum finden in Dresden unter sportlichen wie touristischen Aspekten alles, was einen Aufenthalt zu einem unvergesslichen Erlebnis werden lässt. Ich wünsche den Veranstaltern gutes Gelingen, den Sportlern maximale Erfolge und der Landeshauptstadt viele Besucher«, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller heute während der Übergabe des Fördermittelbescheides an die CitySki GmbH.
Der FIS Skiweltcup Dresden findet am 11. und 12. Januar 2020 statt. Die 1,3 Kilometer lange Wettkampfstrecke liegt direkt am Innenstadtufer der Elbe. Nach dem Weltcuprennen können Schulklassen aus Dresden und den umliegenden Landkreisen die präparierte Langlaufstrecke für ihren Schulsport nutzen. Am 18. Januar findet dann der Internationale Sachsen-Cup statt. Er ist die Meisterschaft des Ski-Nachwuchses.
Dieses Mal erwartet das skibegeisterte Publikum außerdem eine Weltpremiere: Zum ersten Mal in der Geschichte des Wintersports gehen olympische und paralympische Athleten am selben Tag und am selben Ort an den Start. Hintergrund dafür ist der Paralympische Skiweltcup im Sprint, Biathlon und Distanzrennen, der im Januar sowohl in Altenberg als auch in Dresden stattfindet.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.