Landesrektorenkonferenz und Wissenschaftsministerium stimmen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Sommersemesters auf Basis des sächsischen Hochschulfreiheitsgesetztes ab

14.04.2020, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Einigung auf Verfahren, wie die berechtigten Interessen der Studierenden im Hinblick auf die Regelstudienzeit bestmöglich berücksichtigt werden können

In ihrer wöchentlichen Telefonschaltkonferenz haben sich die Rektoren der sächsischen Hochschulen mit dem Wissenschaftsministerium über weitere Schritte verständigt, wie trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Hochschulbetrieb die Interessen der Studierenden auch mit Blick auf die Bemessung der Regelstudienzeit und die Durchführung von Prüfungen beachtet, gleichzeitig aber das laufende Sommersemester nicht verloren gegeben wird.

Die Sächsischen Hochschulen bieten den Studierenden bereits jetzt ein möglichst umfassendes Lehrangebot außerhalb der Präsenzlehre. Auf dieser Grundlage haben Hochschulen die Möglichkeit, einen Teil des Semesterbetriebes abzusichern. Aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht erbringbare Studienleistungen von Studierenden sollen ggf. in einer verlängerten Regelstudienzeit erbracht werden können. Das werden die Hochschulen auf Basis des Hochschulfreiheitsgesetztes und im Einklang mit der Hochschulautonomie gewährleisten.

Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Klaus-Dieter Barbknecht:
»Die sächsischen Hochschulen sind auch nach den geltenden Regelungen des Hochschulfreiheitsgesetzes handlungsfähig. Forderungen nach zentralen Vorgaben helfen im Umgang mit der Corona-Krise nicht weiter. Sie würden den Hochschulen die Flexibilität nehmen, auf die unterschiedlichen Herausforderungen jeweils angemessen zu reagieren.«

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow betont:
»Im Rahmen der Hochschulautonomie treffen die einzelnen Hochschulen abgestimmt in der Landesrektorenkonferenz und mit dem Wissenschaftsministerium die Entscheidungen im Interesse der Studierenden und der Hochschulangehörigen, aber angepasst auf die jeweilige Situation vor Ort. Dazu gehört auch die Frage, ob das Sommersemester auf die Regelstudienzeit angerechnet werden kann. Parallel versucht mein Haus auch die sozialen Auswirkungen auf die Studierenden zu mildern. Möglicherweise können nicht verwendete BAföG-Mittel im Bundeshaushalt in einen Härtefallfonds für Studierende überführt werden. Dazu haben wir bereits erste Gespräche mit dem Bundesbildungsministerium angeregt.«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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