Kabinett stellt weitere Weichen für erfolgreichen Strukturwandel

11.08.2020, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Minister Schmidt: »Regionen erhalten starkes Mitspracherecht bei der Auswahl der Projekte«

Das Kabinett hat heute (11. August 2020) in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause der Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Strukturwandels sowie der Förderrichtlinie Strukturentwicklungsmaßnahmen (RL StE SN) zugestimmt. Darüber hinaus verständigte sich das Kabinett auf die vorläufigen Programmziele für die Entwicklung der sächsischen Braunkohlereviere.

»Mit diesen Entscheidungen hat das Kabinett weitere wichtige Weichen für den notwendigen Strukturwandel in der Lausitz sowie im Mitteldeutschen Revier gestellt«, so der Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt. »Nach der Verabschiedung des Kohleausstiegs- und des Strukturstärkungsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat Anfang Juli ist nun in Sachsen der Weg frei für die Unterzeichnung der erforderlichen Umsetzungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Braunkohleländern«.

Die Bund-Länder-Vereinbarung schafft auf der Grundlage des Strukturstärkungsgesetzes den Förderrahmen. Sie regelt, auf welche Weise die Länder die vereinbarten Mittel erhalten und zu welchen Zwecken die Mittel eingesetzt werden können. Vorgesehen ist unter anderem die Unterstützung von Maßnahmen für wirtschaftsnahe Infrastruktur, öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsnaher Standortbedingungen, Digitalisierung, Breitband- und Mobilinfrastruktur, Infrastruktur für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie für Tourismus. Alle Investitionen sind insbesondere auf die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gerichtet, sie sollen neue Produktionsbereiche ermöglichen und die Attraktivität der Regionen als Wirtschaftsstandort verbessern.

Von den 14 Milliarden Euro, die für Projekte der Länder und der Kommunen bis zum Jahr 2038 vorgesehen sind, erhält Sachsen 2,4 Milliarden Euro für den sächsischen Teil des Lausitzer sowie 1,08 Milliarden Euro für den sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers.

Weitere 26 Milliarden Euro setzt der Bund für eigene Vorhaben in den Kohleregionen ein. Dazu gehören in Sachsen neben Straßen- und Schienenbauprojekten wie der Strecke von Berlin nach Görlitz, der Elektrifizierung der Strecke von Leipzig über Geithain nach Chemnitz, der Straßenverbindung von Mitteldeutschland in die Lausitz, (MiLau) und dem sechsstreifigen Ausbau der Autobahn A4 bis zur Grenze nach Polen auch Projekte, die auf Forschung und Entwicklung gerichtet sind, zum Beispiel die Ansiedlung des »Center for Advanced System Understandings« (CASUS) in Görlitz.

Die »1. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm in den Braunkohlerevieren« (1. RL - StEP Revier) regelt das Verfahren, nach dem entsprechende Projekte ausgewählt, bewilligt und finanziell unterstützt werden. »Mir ist besonders wichtig, dass hier die Regionen ein starkes Mitspracherecht erhalten«, so der Minister. »Wir wissen es insbesondere aus der Förderung des Ländlichen Raumes: vor Ort weiß man meist am Besten, was gebraucht wird, um die Region zu stärken. Und man geht sehr verantwortungsvoll an die Entscheidungen heran. Wir werden deshalb die Auswahl der Projekte in die Hand regionaler Begleitausschüsse legen, die von den betroffenen Landkreisen und der Stadt Leipzig gebildet werden, in denen der Freistaat eine Stimme hat. Weiterhin werden unter anderem die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie in der Lausitz die Domowina einbezogen«.

Unterstützt wird die Suche nach geeigneten Projekten durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung (SAS). Sie steht Initiatoren von Projekten als Förderlotse und Programmberater zur Verfügung und hilft ihnen, ihre Projekte bis zur Antrags- und Umsetzungsreife zu bringen. Die Auswahl der Projekte durch die Begleitausschüsse wird außerdem unterstützt, indem die vorliegenden Anträge in einem Scoring-Verfahren nach einem Punktesystem gewichtet und priorisiert werden sollen. Dieses Verfahren wird gerade erarbeitet.

Förderanträge können die Kommunen bzw. deren Unternehmen stellen, also die Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und deren Gemeinden sowie die Stadt Leipzig. Sie können die Fördermittel auch für Projekte Dritter einsetzen, zum Beispiel von Stiftungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 90 Prozent, in Ausnahmefällen ist auch eine Förderung von bis zu 97,5 Prozent möglich.

www.strukturentwicklung.sachsen.de


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Pressesprecher Frank Meyer
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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