Wolfsübergriffen mit Elektrozäunen vorbeugen
11.09.2020, 09:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Veranstaltung zum Herdenschutz am 30. September in Cavertitz (Landkreis Nordsachsen)
Im Landkreis Nordsachsen gibt es aktuell verstärkt Wolfsübergriffe auf Schafe und Ziegen, die hinter Festzäunen ohne Stromführung gehalten werden. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) rät Tierhaltern daher, beim Herdenschutz auf Elektrozäune zu setzen.
Saisonal bedingt gehen zurzeit vermehrt Rissmeldungen bei der Fachstelle Wolf ein (das LfULG berichtete). In der Region zwischen Oschatz und Bad Düben in Nordsachsen kommt es dabei zu auffällig vielen Wolfsübergriffen auf Weidetiere, die nicht mit Elektrozäunen geschützt sind. In diesem Bereich liegen die Territorien der Rudel Dahlener Heide und Authausener Wald. Von den 21 Rissmeldungen im Landkreis Nordsachsen, bei denen der Wolf mit hoher Sicherheit als Verursacher festgestellt werden konnte, wurden in 16 Fällen Festzäune ohne Stromführung überwunden. Die Zäune wurden untergraben oder Löcher dienten als Eintrittspforte.
Im Gegensatz zu Elektrozäunen verursachen Festzäune keinen Schmerz, sodass sie von Wölfen leicht untergraben, übersprungen oder überklettert werden können. Die Experten der Fachstelle Wolf gehen davon aus, dass es bei den Wölfen der beiden Rudel in Nordsachsen einen Lerneffekt beim Überwinden von Festzäunen ohne Strom gibt: Wenn die Wölfe erkannt haben, dass Festzäune keine schmerzhafte Barriere darstellen, suchen sie diese gezielt auf und die Zäune bieten keinen ausreichenden Schutz mehr.
Das Landesumweltamt rät Tierhaltern zur Nutzung von Elektrozäunen. Geeignet sind sowohl stromführende Netz- als auch Litzenzäune mit einer Höhe von 100 bis 120 cm. Bei den Elektrozäunen ist auf eine ausreichende Spannung von mindestens 2.500 Volt, besser 4.000 Volt, sowie auf eine gute Erdung zu achten. Ebenso müssen die Zäune gut gespannt sein, damit sie die empfohlene Höhe auf der gesamten Koppellänge und keine durchhängenden Stellen mit Möglichkeiten zum Einspringen aufweisen.
Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern haben die Möglichkeit, sich präventive Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe im Rahmen der Förderrichtlinie »Natürliches Erbe« fördern zu lassen. Förderfähig sind die Anschaffung von Elektrozäunen, Weidestromgeräten, Flatterband und Herdenschutzhunden sowie die Installation von Untergrabschutz bei Wildgattern. Dies gilt sowohl für Tierhalter im gewerblichen als auch im nichtgewerblichen Bereich. Der Fördersatz liegt bei 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Tierhalter, die noch keinen Elektrozaun haben, sollten ihre Festzäune regelmäßig auf Schwachstellen überprüfen. Dazu gehört, vorhandene Löcher oder Grabstellen von anderen Tieren wie Fuchs oder Dachs zu schließen und für einen festen Bodenabschluss des Zaunes zu sorgen. Auch Tore beziehungsweise Toreinfahrten können eine Schwachstelle darstellen, wenn durch Fahrspuren ein großer Abstand zwischen Tor und Boden entsteht.
Am 30. September 2020 findet eine Schulung für Schafhalter zum Thema Weidezaunbau und Herdenschutz mit dem Schwerpunkt Prävention vor Wolfsübergriffen statt: 15 Uhr in der Heidegut Dahlen GbR, Straße der Einheit 23, 04758 Cavertitz OT Bucha (Landkreis Nordsachsen). Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung bis 15. September 2020 möglich. Ansprechpartnerin ist Jeannette Heinrich vom Förder- und Fachbildungszentrum Wurzen / Informations- und Servicestelle Rötha des LfULG: Tel. 034206/58927, E-Mail: Jeannette.Heinrich@smul.sachsen.de
Bei Fragen zu Herdenschutzmaßnahmen oder zur Förderung solcher können sich Tierhalter an den Herdenschutzbeauftragten Ulrich Klausnitzer wenden: Telefon 0151/50551465, Email: Herdenschutz@Klausnitzer.org.
Für die Meldung von Nutztierrissen sowie toten, verletzten oder auffälligen Wölfen in Sachsen gibt es eine kostenlose 24h-Hotline: 0800 555 0 666 (für alle Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden blockiert)
Mehr Informationen unter:
www.wolf.sachsen.de
www.wolf.sachsen.de/schutz-von-nutztieren-4181.html