Neue Regelungen für Versammlungen

11.11.2020, 11:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett ändert Corona-Schutz-Verordnung

Das Kabinett hat die Corona-Schutz-Verordnung geändert. Demnach sind unter freiem Himmel Versammlungen ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1000 Teilnehmern zulässig, wenn alle Versammlungsteilnehmer, -leiter sowie Ordner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und zwischen allen Versammlungsteilnehmern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Versammlungen mit mehr als 1000 Teilnehmern können genehmigt werden, wenn durch den Anmelder der Versammlung mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen das Infektionsrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann.

Weitere Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung betreffen Regelungen zur Schließung von Einrichtungen und Angeboten (§4). Volkshochschulen sind zu schließen. Touristische Busreisen sind untersagt. Übernachtungsangebote sind nur aus notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen erlaubt.

Die geänderte Corona-Schutz-Verordnung tritt an diesem Freitag (13. November 2020) in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 30. November 2020.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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