Radonvorsorgegebiete in Sachsen ausgewiesen

03.12.2020, 14:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

/
Karte der festgelegten Radonvorsorgegebiete in Sachsen (© BfUL, Basiskarte GeoSN)

Karte der festgelegten Radonvorsorgegebiete in Sachsen (© BfUL, Basiskarte GeoSN)

Landesumweltamt erlässt Allgemeinverfügung

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat heute die Radonvorsorgegebiete für Sachsen ausgewiesen. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am 31. Dezember 2020 gelten in den Radonvorsorgebieten neue Anforderungen für den Bau von Gebäuden sowie für den Radonschutz an Arbeitsplätzen in Erdgeschoss- oder Kellerräumen.

Von einem erhöhten Radonpotenzial ist dann auszugehen, wenn zu erwarten ist, dass in einer Gemeinde auf 75 Prozent der Fläche in mehr als 10 Prozent der Gebäude der gesetzlich festgelegte Referenzwert für Radon von 300 Becquerel pro Kubikmeter Innenraumluft überschritten wird. Davon sind in Sachsen insgesamt 107 Gemeinden in fünf Landkreisen betroffen. Der Schwerpunkt liegt mit 49 Gemeinden im Erzgebirgskreis, gefolgt von 21 Gemeinden im Vogtlandkreis, 19 in Mittelsachsen, 12 im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und 6 im Landkreis Zwickau.

Gebäude müssen grundsätzlich so geplant und gebaut werden, dass das Eindringen von Radon aus dem Boden ins Gebäude verhindert oder erheblich erschwert wird. Eine solide Bodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton schützt gegen Bodenfeuchte und damit auch gegen den Eintritt von Radon. In den Radonvorsorgegebieten reicht dieser Schutz allein nicht aus. Neu ist, dass dort zusätzlich zum Feuchteschutz mindestens eine der in § 154 Strahlenschutzverordnung aufgeführten Radonschutzmaßnahmen umgesetzt werden muss. Beispielsweise bieten abdichtende Radonschutzfolien oder technische Einrichtungen zur Fassung und Ableitung von Radon einen wirksamen Schutz gegen eindringendes Gas aus dem Erdreich.

Außerdem sind Arbeitgeber und Selbstständige in Radonvorsorgegebieten dazu verpflichtet, an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss ab dem 31. Dezember 2020 Radonmessungen durchzuführen. Wird der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter an einem Arbeitsplatz überschritten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Radonwerte zu reduzieren.

Die Messungen dauern ein Jahr und müssen bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein. Somit bleibt für die Planung der Messungen maximal ein halbes Jahr Zeit.

Hintergrund:

Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das überall im Boden entsteht. Je nach Art des Bodens kann es in höheren oder niedrigeren Konzentrationen vorkommen. Tritt es aus dem Boden aus, wird es durch die Atmosphärenluft sofort stark verdünnt. Tritt es jedoch über Risse und Fugen in Gebäude ein, kann es sich dort anreichern. Wird es in erhöhten Mengen über einen längeren Zeitraum eingeatmet, kann es Lungenkrebs verursachen.

Sachsen gehört zu den Bundesländern, die aufgrund der geologischen Gegebenheiten ein erhöhtes Radonpotenzial besitzen. Deshalb ist in Sachsen bereits vor vielen Jahren eine Radonberatungsstelle bei der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) als Ansprechpartner eingerichtet worden.

Die ab dem 31.12.2020 erforderlichen Messungen müssen durch Institutionen erfolgen, die eine entsprechende Anerkennung des Bundesamtes für Strahlenschutz haben.

Für Bauherren, Hauseigentümer, Handwerker und Planer gibt es eine Broschüre, die konkrete bauliche und lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration aufzeigt.


Kontakt

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Pressesprecherin Karin Bernhardt
Telefon: +49 351 2612 9002
Telefax: +49 351 4511 9283 43
E-Mail: karin.bernhardt@smekul.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang