Verstöße gegen Schutzbestimmungen im Trinkwasserschutzgebiet - Mauerkrone der Talsperre Neunzehnhain II für Besucher gesperrt!

15.01.2021, 10:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

An den Trinkwassertalsperren Neunzehnhain I und Neunzehnhain II sowie im Neunzehnhainer Bornwald (Erzgebirgskreis) ist es in den letzten Tagen verstärkt zu Verstößen gegen die Schutzgebietsbestimmungen gekommen. So werden beispielsweise Forstwege vor allem nachts für rasante Autofahrten und das Waldgebiet für Geländefahrten mit Motorrädern missbraucht. Das gefährdet nicht nur unser Trinkwasser, sondern auch Spaziergänger und die Tiere des Waldes. Außerdem sind die ausgeschilderten Parkflächen an den Neunzehnhainer Talsperren derzeit häufig überfüllt. Besucher parken deshalb auf Forstwegen und blockieren Rettungswege.

Die Besucherströme an der Talsperre Neunzehnhain II führen dazu, dass sich bei Neuschnee und tiefen Temperaturen auf der Mauerkrone ein fester Schnee- und Eisbelag bildet. Dadurch kann die Bauwerksmesstechnik auf der Mauerkrone nur mit hohem Aufwand zugänglich gemacht werden. Durch den festgetretenen Schnee an der Brüstung verringert sich die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Absturzsicherung. Damit ist die Sicherheit von Besuchern nicht mehr gewährleistet. Deshalb ist die Mauerkrone der Talsperre Neunzehnhain II ab sofort bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit gesperrt.

Wir appellieren an die Vernunft der Besucher und bitten wiederholt darum, die im Trinkwasserschutzgebiet geltenden Bestimmungen zu beachten, Rettungs- und Forstwege freizuhalten und zu respektieren, dass die Staumauerkrone der Talsperre Neunzehnhain II wegen der gegenwärtigen Witterung gesperrt ist.

Bestimmungen im Trinkwasserschutzgebiet
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Deshalb ist es besonders geschützt. In Trinkwasserschutzzonen gelten strenge Regeln. So ist das Befahren von Waldwegen mit Autos, Motorrädern, Mopeds u.Ä. nicht erlaubt. Zudem dürfen die öffentlichen Wege von Spaziergängern und Radfahrern nicht verlassen werden. Es gilt ein Flugverbot für Drohnen und andere unbemannte Flugkörper. Alle Arten von Wassersport, offenes Feuer und Campen sind nicht erlaubt. Müll und Hundekot darf im Trinkwasserschutzgebiet nicht hinterlassen werden. Bitte nehmen sie diesen wieder mit!


Kontakt

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Pressesprecherin Katrin Schöne
Telefon: +49 3501 796 378
Telefax: +49 3501 796 116
E-Mail: presse@ltv.sachsen.de

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