Ergebnisse der Sonder-Agrarministerkonferenz
06.02.2021, 17:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Ergebnisse der Sondersitzung der Agrarministerkonferenz (AMK) am Freitag (5.2.) sind laut AMK-Vorsitzendem und Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Günther: »Wir haben bis spät in die Nacht kontrovers diskutiert. Knackpunkt war der Zeitplan für die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Wir stehen unter Zeitdruck, kommen aber nicht umhin, die Ergebnisse der Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene abzuwarten. Und die Trilog-Verhandlungen haben sich verzögert. Den Trilog zu übergehen, hätte zur Folge, Entscheidungen zu treffen, die nicht rechtssicher sind. Ich bin froh, dass wir uns gestern auf einen Fahrplan verständigt haben, der die zentrale Rolle der AMK bestätigt, und mit dem wir, um Zeit zu sparen, die nationale Gesetzgebung parallel zu den laufenden Trilog-Verhandlungen vorbereiten.
Wir werden in der AMK jetzt intensiv weiterarbeiten, vernünftig und an Ergebnissen orientiert. Deshalb werden wir als Vorsitzland zu einer weiteren Amtschef-Konferenz und zu einer zusätzlichen Sonder-AMK im März einladen sowie zu einer weiteren Sonder-AMK, wenn die Trilog-Ergebnisse vorliegen. Wir brauchen eine wirksame, ambitionierte grüne Architektur in der Agrarförderung – für mehr Umwelt-, Klima-, Arten- und Tierschutz in und mit der Landwirtschaft. Und wir müssen die unterschiedlichen Agrarstrukturen in den Regionen berücksichtigen. Zugleich brauchen unsere Landwirtinnen und Landwirte eine gute wirtschaftliche Perspektive und die ländlichen Räume Entwicklungschancen.
Wir haben jetzt Zukunftsfragen zu lösen. Diese Fragen sind zu groß für kurzfristiges taktisches Kalkül.«
Die Sonder-AMK hat im Wesentlichen folgende Punkte beschlossen:
GAP ab 2023
Die Agrarministerkonferenz ist sich einig, dass aufgrund des engen Zeitplans parallel zu den Trilog-Verhandlungen nationale Rechtstexte vorzubereiten sind. Die Ergebnisse des Trilogs sind in diesen Prozess auf der Grundlage eines Beschlusses der AMK zu integrieren.
Um sachgerechte Ergebnisse vorzubereiten, bittet die AMK das Bundeslandwirtschaftsministerium, gemeinsam mit der Bund-Länder-AG GAP mehrere durch die Länder festzulegende Modellansätze für die GAP-Umsetzung in Deutschland zu prüfen. Diese Prüfung soll vor allem die Verteilung der GAP-Mittel zwischen den Ländern aufzeigen.
Nach Abschluss der Trilog-Verhandlungen soll eine Sonder-AMK zügig zu Entscheidungen kommen. Diese sollen Eingang in das parallel laufende Bundesratsverfahren finden. Damit wird sichergestellt, dass die politische Willensbildung der AMK in die Gesetzgebung einfließt.
Die AMK erkennt an, dass die Bundesländer über unterschiedliche Voraussetzungen in landwirtschaftlichen Strukturen, Flächenausstattungen und wirtschaftlicher Entwicklung verfügen. Die Entscheidungen sollen daher einzelne Bundesländer nicht unverhältnismäßig benachteiligen.
Weitere Beschlüsse zum Tagesordnungspunkt:
- Die AMK verweist darauf, dass bei der Erarbeitung des Nationalen GAP-Strategieplanes und den gesetzlichen Grundlagen, die Mehrfamilienbetriebe in Deutschland chancengleich zu behandeln sind.
- Zum Schutz von Dauergrünland wird eine Stichtagsregelung eingeführt. Das Referenzjahr sollte 2015 sein, abhängig vom Ergebnis des Trilogs.
- Für die zusätzliche Förderung von jungen Landwirtinnen und Landwirten werden zwei Prozent der Nationalen Obergrenze für Direktzahlungen in der 1. Säule bereitgestellt. Dies ermöglicht eine Förderung in Höhe von 70 Euro pro Hektar für bis zu 120 Hektar je Betrieb.
- Nach Abzug der Budgets für die Umschichtung in die 2. Säule, Öko-Regelungen, Junglandwirteförderung, Weidetierprämie und Umverteilung auf die ersten Hektare werden die Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung in einer jährlichen entkoppelten Zahlung je förderfähige Hektarfläche ausgezahlt.
- Um die bürokratische Belastung der Familienbetriebe zu reduzieren, wird das System der Zahlungsansprüche abgeschafft und das Kriterium des »Echten Betriebsinhabers« nicht angewendet. Die Kleinerzeugerregelung wird beibehalten. Sie beinhaltet jedoch keine Ausnahmen von den Auflagen der Konditionalität. Die Förderhöhe je Kleinerzeuger richtet sich nach der Fläche und bleibt insgesamt auf 1.250 Euro pro Betrieb begrenzt. Für Kleinerzeuger werden Erleichterungen bei den Kontrollverfahren angewendet.
Zukunftskommission Landwirtschaft
Die Empfehlungen und Vorschläge der Zukunftskommission Landwirtschaft sollen Eingang finden in den notwendigen Anpassungsprozess der deutschen Landwirtschaft. Die AMK hält insbesondere auch das Thema »Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung« für dringend lösungsbedürftig und bittet den Bund, zur Frühjahrs-AMK über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zu berichten. Dabei soll auch deutlich werden, welchen Handlungsbedarf der Bund hieraus ableitet und welche Initiativen ggfs. noch in dieser Legislaturperiode geplant sind. Der Kommissionsvorsitzende, Prof. Dr. Peter Strohschneider, soll in eine der kommenden AMK-Sitzungen eingeladen werden.
Umschichtung für Direktzahlungen für das Jahr 2022 in die 2. Säule der GAP
Hierzu bestanden unterschiedliche, in verschiedenen Protokollerklärungen festgehaltene Standpunkte. Eine Einigung steht aus.
Positionspapier der Umweltministerkonferenz (UMK) zur Grünen Architektur
Die AMK nimmt das UMK-Positionspapier zu »Anforderungen an die Ausgestaltung der Grünen Architektur im Hinblick auf umweltrelevante Ziele der künftigen GAP« zur Kenntnis. Eine in diesem Zusammenhang diskutierte gemeinsame Sitzung von UMK und AMK findet keine geschlossene Zustimmung.
Entwurf eines Insektenschutzgesetzes und Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung der Bundesregierung
Zu diesem Thema ergeht kein Beschluss, weil das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgetragen hat, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.