Leichter zu den eigenen vier Wänden!
09.03.2021, 13:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Freistaat erweitert Familienförderung für Wohneigentum
In Sachsen werden Familien künftig noch stärker bei der Schaffung oder dem Erwerb von Wohneigentum unterstützt. Dazu hat das Kabinett heute (9. März 2021) die Förderrichtlinie Familienwohnen (FRL Familienwohnen) um neue Fördermöglichkeiten ergänzt.
»Mit dem heutigen Beschluss haben wir wichtige Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt«, so Staatsminister Thomas Schmidt. »Die Schaffung von Wohnraum ist ein zentrales Instrument gegen steigende Mieten. Selbst genutztes Wohneigentum ist die beste Vorsorge gegen Altersarmut. Wir bieten dafür sehr langfristige und äußerst zinsgünstige Kredite an. Das schafft Planungssicherheit und senkt so die Hürden, die dem Traum von den eigenen vier Wänden entgegenstehen.«
Neu eingeführt wird das Programm »Jung kauft Alt«, mit dem Familien besonders gefördert werden, die ein älteres Gebäude kaufen und sanieren. »Auf diese Weise stärken wir gerade auch kleinere Orte und sorgen für eine Nutzung bereits bestehender Gebäude, die sonst vom Leerstand bedroht wären«, betonte Schmidt. Die Familie erhält in diesem Fall neben der Grundförderung von 50 000 Euro Förderdarlehen je Kind weitere 50 000 Euro Darlehen als Bonus.
Familien mit einem schwerbehinderten Familienmitglied erhalten zur Grundförderung je Kind ein um 15 000 Euro erhöhtes Darlehen, dies soll Familien mit besonderen baulichen Bedarfen den Bau eines Eigenheimes erleichtern.
Besondere Unterstützung erhalten künftig auch Familien mit geringen Einkommen. Für sie erhöht sich die Grundförderung um 30 000 Euro. Gleichzeitig wird die erforderliche Eigenkapitalquote von 20 auf 15 Prozent abgesenkt. »So erleichtern wir insbesondere Familien mit geringeren Vermögen den Aufbau von Wohneigentum. Dies ist für Eltern, die große Teile ihres Einkommens für die Versorgung und Ausbildung ihrer Kinder einsetzen, ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge«, betonte der Minister.
Die Familienförderung erfolgt in allen Fällen durch sehr langfristige und zinsgünstige Kredite. Die Laufzeit der Kredite beträgt 25 Jahre. Der Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit gleich und richtet sich nach der vom Staatsministerium für Regionalentwicklung festgelegten und veröffentlichten Höhe. Aktuell beträgt der Zinssatz 0,75 Prozent.
Mit der neu ausgerichteten Förderung soll außerdem dem Flächenverbrauch entgegengewirkt werden. Neubauten werden deshalb nur im Innenbereich der Orte gefördert.
Erstmals werden in Sachsen künftig kooperative Baugemeinschaften gefördert, die sich noch in ihrer Gründung befinden. Sie erhalten einen günstigen Kredit zur Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs. »Solche gemeinschaftlich und sozial orientierte Formen des gemeinsamen Bauens und Wohnens können einen wichtigen Beitrag für eine moderne Gesellschaft leisten«, so Staatsminister Schmidt. »Allerdings sind kooperative Baugemeinschaften kaum handlungsfähig, solange sie nicht rechtssicher gebildet sind. Damit sie trotzdem bei der Suche nach Grundstücken nicht zu spät kommen, ermöglicht der Freistaat für den Grundstückserwerb künftig eine Zwischenfinanzierung.« Bis zu 500 000 Euro sind für solche Kredite möglich. Die Laufzeit beträgt maximal 2,5 Jahre. Der Zinssatz beträgt auch hier aktuell 0,75 Prozent.
Für die Förderung auf Grundlage der FRL Familienwohnen gelten Einkommensgrenzen von 60 000 Euro jährlich für Alleinstehende sowie 100 000 Euro für Paare. Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um 10 000 Euro.
Die Grenzen für geringe Einkommen, bis zu denen Haushalte die um 30 000 Euro erhöhte Grundförderung erhalten, sind in der Einkommensgrenzen-Verordnung geregelt, die ebenfalls heute vom Kabinett beschlossen wurde. Sie liegen bei 32 375 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind und bei 39 550 Euro bei Paaren mit einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 8 050 Euro. Maßgeblich dafür ist das sogenannte »pauschalierte Nettoeinkommen«. Dieses ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen minus einiger pauschaler Abzüge, beispielsweise Werbungskosten, Pauschalen für junge Ehepaare und Kinder. Eine Übersicht, welchen Bruttoeinkommen die genannten Grenzen entsprechen, finden Sie im Anhang.