Neue Möglichkeiten im Strukturwandelprozess
27.04.2021, 13:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Kabinett regelt Förderung neu
Das Sächsische Kabinett hat heute (27. April 2021) die »Förderrichtlinie für Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen - RL InvKG« beschlossen. Die Richtlinie regelt künftig das Verfahren, nach dem Projekte für den Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlerevieren ausgewählt und unterstützt werden sollen.
»Die Richtlinie musste neu gefasst werden, weil die bisherigen Regelungen befristet waren«, so der Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt. »Wir haben die Gelegenheit genutzt, um darin zwei Regelungen einzuführen, die für die Kommunen von großem Vorteil sind. Zum einen wird das Erstattungsprinzip nicht mehr Grundsatz bei der Förderung sein. Das heißt, die jeweiligen Träger der Projekte müssen nicht mehr finanziell in Vorleistung gehen. Sie können die notwendigen Gelder bereits erhalten, bevor sie selbst die Rechnungen bezahlen müssen. Zum anderen entfallen mit der neuen Richtlinie die Regelungen, nach denen bisher ein ‚vorzeitiger Maßnahmebeginn‘ ausgeschlossen war. So können die Projekte künftig bereits begonnen werden, auch wenn der Förderbescheid noch nicht vorliegt.«
»Ein anderes wichtiges Prinzip wurde dagegen beibehalten: Die starke Stimme der Regionen bei der Auswahl der zu unterstützenden Projekte«, so der Minister weiter. Dafür werden in den sächsischen Teilen des Mitteldeutschen bzw. des Lausitzer Reviers noch in dieser Woche zwei Regionale Begleitausschüsse gebildet, in denen neben den Vertretern der jeweiligen Landkreise, der Stadt Leipzig sowie des Staatsministeriums für Regionalentwicklung die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie im Lausitzer Revier auch die Domowina - Bund Lausitzer Sorben e. V. ein Mitspracherecht haben.
Antragsberechtigt für die Förderung sind neben den Kommunen und deren Unternehmen, außerdem auch öffentliche und private Träger, wenn ihre Projekte der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen sollen, die aus den Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen unterstützt werden.
Sie erhalten bei der Erarbeitung und Qualifizierung ihrer Projekte Unterstützung durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung (SAS). Nach einer Beratung in einer interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) der Staatsregierung entscheiden die Regionalen Begleitausschüsse anhand der Ergebnisse eines Scorings, welche Projekte gefördert werden sollen. Für die so ausgewählten Projekte können dann bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Förderanträge gestellt werden.
Aktuell (Stand: 21. April 2021) liegen der SAS 126 Projekte aus dem Lausitzer bzw. 27 aus dem Mitteldeutschen Revier mit einem Fördervolumen von insgesamt ca. 630 Millionen Euro vor, die für eine weitere Behandlung im Auswahlverfahren vorbereitet werden. Die Beratung in der IMAG ist für Mitte Mai vorgesehen. Die erste Auswahl der zu fördernden Projekte soll dann Ende Juni in den Regionalen Begleitausschüssen erfolgen.
»Mit dem heutigen Beschluss hat die Staatsregierung eine weitere wichtige Weichenstellung für den Strukturwandel vorgenommen«, so der Minister abschließend. »Ich bin sicher, dass es in den Regionen viele gute Ideen gibt, wie neue Arbeitsplätze geschaffen oder die Bedingungen dafür verbessert werden können, wie die beiden Reviere lebenswerte Orte bleiben. Nun haben wir auch das richtige Instrument geschaffen, die besten dieser Ideen auszuwählen und zu unterstützen.«